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# taz.de -- Änderung im Unterhaltsrecht: Mehr Geld nach der Scheidung
> Der Bundestag plant eine Gesetzesänderung im Unterhaltsrecht. Die Dauer
> der Ehe soll nun berücksichtigt werden.
Bild: Unterhaltsansprüche können nun auch an der Dauer der Ehe gemessen werde…
taz: Frau Hoheisel, seit der letzten Änderung des Unterhaltsrechts 2008
konnte Exfrauen der Unterhalt gekürzt werden, auch wenn sie lange Zeit
Kinder erzogen hatten und deshalb schlecht einen Job fanden. Löst die
Gesetzesänderung, die der Bundestag am Donnerstagabend beschließen wollte,
dieses Problem?
Miriam Hoheisel: Ja. Das bisherige Unterhaltsrecht änderte die Spielregeln
mitten im Spiel. Frauen, die sich früher darauf eingestellt hatten, dass
sie nach einem Ende der Ehe versorgt sein würden, sollten plötzlich für
sich selbst sorgen. Für diese sogenannten Altfälle ist die Regelung, die ab
März 2013 gelten soll, eine Verbesserung.
Obwohl es dort schwammig heißt, künftig sei wieder die Ehedauer zu
beachten, wenn der Unterhalt berechnet wird?
Ja, denn bisher hatte die Frau nur die Möglichkeit, nachzuweisen, dass sie
sogenannte ehebedingte Nachteile erlitten hat. Eine Frau hat etwa vor
zwanzig Jahren als Krankenschwester gearbeitet und mit den Kindern im Job
aufgehört. Sie muss vor Gericht plausibel machen, dass sie heute
Stationsschwester wäre. Die Differenz zwischen dem Minijob, den sie
inzwischen hat, und dem Gehalt einer Stationsschwester ist der ehebedingte
Nachteil.
Und wenn sie es nicht nachweisen konnte?
Dann wurde oft der Unterhalt gekürzt. Jetzt gibt es ein neues Kriterium:
die Dauer der Ehe. Wenn man die ehebedingten Nachteile nicht nachweisen
kann, kann nun eine langjährige Ehe verhindern, dass der Unterhalt
beschränkt wird. Schon damals haben wir für ältere Ehen eine Art
Vertrauensschutz gefordert. Man hätte eine Übergangsregelung schaffen
müssen für die vielen Frauen, die vor Jahrzehnten im Vertrauen auf andere
gesetzliche Regelungen beruflich zurückgesteckt haben.
Heißt das nun, Ehefrauen können ruhig wieder daheim bleiben, denn für sie
wird auch nach der Scheidung gesorgt?
Nein, das Unterhaltsrecht ist weiter vom Leitbild geprägt, dass Frauen und
Männer Eigenverantwortung übernehmen. Der Unterhalt geht vorrangig an
minderjährige Kinder, da bleibt oft für die Exgattin nichts mehr übrig.
Frauen sind gut beraten, auch während der Ehe finanziell auf eigenen Füßen
zu stehen, um bei einer Scheidung nicht vor dem sozialen Abstieg zu stehen.
14 Dec 2012
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Unterhalt
Alleinerziehende
Scheidung
Ehe
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