# taz.de -- Gesetz gegen bestechliche Ärzte: Korrupte Kooperationen | |
> Ärzte dürfen keine Geschenke für ihre Arbeit annehmen, doch Verstöße | |
> werden selten verfolgt. Nun fordern Krankenkassen und | |
> Gesundheitspolitiker ein Gesetz. | |
Bild: Unterbeleuchtet: „korruptives Verhalten“ bei Ärzten. | |
BERLIN dpa | Union und Krankenkassen fordern ein schärferes Vorgehen gegen | |
korrupte Ärzte. Denn Bestechung und Bestechlichkeit niedergelassener Ärzte | |
ist nach [1][einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs] vom vergangenen | |
Juni nicht mehr strafbar. Der AOK-Bundesverband fordert die Bundesregierung | |
nun auf, die Gesetzeslücke zu schließen. Der Unionsexperte Jens Spahn (CDU) | |
droht den Ärzteorganisationen eine gesetzliche Strafregelung für den Fall | |
an, dass sie das Problem intern nicht in den Griff zu kriegen. | |
„Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die | |
Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen | |
eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird“, sagte Spahn, | |
der gesundheitspolitischer Fraktionssprecher ist, der Frankfurter | |
Allgemeine Zeitung. Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von | |
Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Niemand bestreite, „dass es | |
tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke | |
etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt“. | |
Dabei ist die Annahme von Provisionen und Geschenken immerhin noch nach der | |
ärztlichen Berufsordnung verboten. Nach Einschätzung der Krankenkassen | |
werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft. | |
Das Argument von Ärztevertretern, es fehle ihnen an Ermittlungs- und | |
Sanktionsbefugnissen, ließ Spahn nicht gelten. „Dann sollten sie uns | |
schnellstens konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, was wie geändert oder | |
verschärft werden muss, damit sie ihre Arbeit tun können.“ Wahrscheinlich | |
müsse erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, | |
„bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt“. | |
## Kassen haben schon einen Entwurf | |
Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, forderte die | |
Bundesregierung auf zu handeln. „Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für | |
Korruption sein“, sagte er der Berliner Zeitung. „Auch hier müssen | |
strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen.“ | |
Der Spitzenverband der Krankenkassen hat derselben Zeitung zufolge bereits | |
einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der bis zu drei Jahre Haft für den | |
Bestechenden wie den Bestochenen vorsieht. Die Regelung soll demnach ins | |
Sozialgesetzbuch aufgenommen werden. | |
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte nach dem BGH-Urteil angekündigt | |
zu prüfen, ob Schritte gegen Ärzte-Korruption nötig sind. Bisher sind keine | |
konkreten Maßnahmen bekanntgeworden. Ärzte gelten als eine wichtige | |
Klientel seiner Partei. | |
Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2012 über einen Fall entschieden, in | |
dem eine Pharmareferentin Kassenärzten Schecks über insgesamt etwa 18.000 | |
Euro übergeben hatte. Die Bundesrichter sprachen zwar von „korruptivem | |
Verhalten“ – dies sei jedoch derzeit nicht strafbar. Denn niedergelassene | |
Ärzte handelten weder als „Amtsträger“ noch als „Beauftragte“ der | |
gesetzlichen Krankenkassen. Bei angestellten Ärzte dagegen wäre das anders. | |
Die Richter hatten der Politik anheimgestellt, die Strafbarkeit zu ändern. | |
2 Jan 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich… | |
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