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# taz.de -- Gesetz gegen bestechliche Ärzte: Korrupte Kooperationen
> Ärzte dürfen keine Geschenke für ihre Arbeit annehmen, doch Verstöße
> werden selten verfolgt. Nun fordern Krankenkassen und
> Gesundheitspolitiker ein Gesetz.
Bild: Unterbeleuchtet: „korruptives Verhalten“ bei Ärzten.
BERLIN dpa | Union und Krankenkassen fordern ein schärferes Vorgehen gegen
korrupte Ärzte. Denn Bestechung und Bestechlichkeit niedergelassener Ärzte
ist nach [1][einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs] vom vergangenen
Juni nicht mehr strafbar. Der AOK-Bundesverband fordert die Bundesregierung
nun auf, die Gesetzeslücke zu schließen. Der Unionsexperte Jens Spahn (CDU)
droht den Ärzteorganisationen eine gesetzliche Strafregelung für den Fall
an, dass sie das Problem intern nicht in den Griff zu kriegen.
„Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die
Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen
eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird“, sagte Spahn,
der gesundheitspolitischer Fraktionssprecher ist, der Frankfurter
Allgemeine Zeitung. Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von
Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Niemand bestreite, „dass es
tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke
etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt“.
Dabei ist die Annahme von Provisionen und Geschenken immerhin noch nach der
ärztlichen Berufsordnung verboten. Nach Einschätzung der Krankenkassen
werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft.
Das Argument von Ärztevertretern, es fehle ihnen an Ermittlungs- und
Sanktionsbefugnissen, ließ Spahn nicht gelten. „Dann sollten sie uns
schnellstens konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, was wie geändert oder
verschärft werden muss, damit sie ihre Arbeit tun können.“ Wahrscheinlich
müsse erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden,
„bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt“.
## Kassen haben schon einen Entwurf
Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, forderte die
Bundesregierung auf zu handeln. „Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für
Korruption sein“, sagte er der Berliner Zeitung. „Auch hier müssen
strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen.“
Der Spitzenverband der Krankenkassen hat derselben Zeitung zufolge bereits
einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der bis zu drei Jahre Haft für den
Bestechenden wie den Bestochenen vorsieht. Die Regelung soll demnach ins
Sozialgesetzbuch aufgenommen werden.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte nach dem BGH-Urteil angekündigt
zu prüfen, ob Schritte gegen Ärzte-Korruption nötig sind. Bisher sind keine
konkreten Maßnahmen bekanntgeworden. Ärzte gelten als eine wichtige
Klientel seiner Partei.
Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2012 über einen Fall entschieden, in
dem eine Pharmareferentin Kassenärzten Schecks über insgesamt etwa 18.000
Euro übergeben hatte. Die Bundesrichter sprachen zwar von „korruptivem
Verhalten“ – dies sei jedoch derzeit nicht strafbar. Denn niedergelassene
Ärzte handelten weder als „Amtsträger“ noch als „Beauftragte“ der
gesetzlichen Krankenkassen. Bei angestellten Ärzte dagegen wäre das anders.
Die Richter hatten der Politik anheimgestellt, die Strafbarkeit zu ändern.
2 Jan 2013
## LINKS
[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich…
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keine „Amtsträger“.
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