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# taz.de -- Kommentar Anti-Terror-Gesetze: Schreiduelle bis Juli
> Bis Juni soll eine Kommission die Anti-Terror-Gesetze aus dem Jahr 2001
> bewerten. Doch bei der jetzigen Zusammensetzung sind Kompromisse
> unwahrscheinlich.
Wie soll daraus etwas Sinnvolles werden? Kurz vor Ende der Wahlperiode
setzt die Bundesregierung noch eine Kommission zur Evaluierung der
Antiterrorgesetze ein, die nach 2001 beschlossen wurden. Jetzt ist Ende
Januar, schon im Juli soll das Ergebnis vorliegen – als wäre das eine
leichte, übersichtliche Aufgabe.
Eigentlich war die Kommission bereits im August 2011 beschlossen worden.
Doch dann wurde der NSU-Terror bekannt. Das verzögerte nicht nur den
Arbeitsbeginn des Gremiums, sondern veränderte auch das politische Klima in
Deutschland. Auch Linke kritisieren jetzt mangelnde Effizienz der
Sicherheitsbehörden und fordern wirksame Früherkennung. Dass die Kommission
unter diesen Rahmenbedingungen eine gesetzgeberische Abrüstung fordert, ist
kaum zu erwarten.
Und wie sollen so unterschiedlich gepolte Experten wie die konservative
Exgeneralbundesanwältin Monika Harms und der erzliberale Burkhard Hirsch
auf einen gemeinsamen Nenner kommen? Da wird es eher Schreiduelle geben als
einen Kompromiss.
Realistisch ist daher etwas anderes: Die vom Innenministerium benannten
Fachleute werden die Einführung der Vorratsdatenspeicherung und andere neue
Befugnisse für die Sicherheitsbehörden fordern. Und die Experten des
Justizressorts werden die Befugnisse des BKA und des Verfassungsschutzes
bei der präventiven Terrorbekämpfung wieder einschränken wollen.
So bekommt jedes Ministerium, was es gerne hören will. Man mag das als
Wahlkampfmanöver mit verteilten Rollen sehen oder als Demonstration, dass
Schwarz-Gelb einfach nicht zusammenpasst. Für Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, die die Kommission letztlich durchgesetzt hat,
dürfte es auch um ihr politisches Vermächtnis gehen.
28 Jan 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesregierung
Terrorismus
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