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# taz.de -- Beamtenpensionen erleichtert: Altersvorsorge wird tragbar
> Beamte sollen beim Wechsel in die Wirtschaft ihre Pensionsansprüche
> behalten dürfen. Doch nur wenige geben bislang den Beamtenstatus auf.
Bild: Auch Pensionen sind ein Thema: Jahrestagung des Deutschen Beamtenbundes
BERLIN taz | Bundesbeamte sollen künftig ihre Pensionsansprüche mitnehmen
können, wenn sie in die Privatwirtschaft wechseln. Union und FDP einigten
sich auf entsprechende Eckpunkte eines Gesetzentwurfes, über die das
Kabinett im Februar entscheiden soll.
Der für das Beamtenrecht zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion
im Bundestag, Armin Schuster, erklärte, mit der erleichterten Mitnahme der
Versorgungsansprüche werde der öffentliche Dienst „deutlich attraktiver“
auch für Berufseinsteiger, da diese nach einer Phase des Beamtentums dann
leichter in die Privatwirtschaft wechseln können.
Geht ein Beamter bisher in die Wirtschaft und gibt damit seinen
Beamtenstatus auf, so wird er „nachversichert“, das heißt seine Beamtenzeit
wird rückblickend so gewertet, als sei er während dieser Zeit als
Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen, aber ohne die
Zusatzversorgung der Angestellten. Damit sinken die Ansprüche auf
Altersvorsorge. Die mangelnde „Portabilität“ der Pensionsansprüche wirke
wie eine „Fessel“, die Beamte von einem Wechsel abhalten könne, sagte Frank
Zitka, Sprecher des dbb Beamtenbund und Tarifunion der taz.
Nach den neuen Eckpunkten sollen die Pensionsansprüche nun erhalten
bleiben, allerdings erst nach einer Mindestdienstzeit von sieben Jahren,
zudem gibt es noch einen Abschlag von 15 Prozent, „um keine falschen
Anreize für einen Ausstieg zu setzen“, so Schuster. Die neue
Versorgungsregelung soll für die 130.000 Bundesbeamten und die Soldaten
gelten.
## Wenig Resonanz in Baden-Württemberg
Das Bundesland Baden-Württemberg hat die Portabilität der
Versorgungsansprüche für seine Landesbeamten bereits 2011 eingeführt – mit
überraschend geringer Resonanz. Von insgesamt 220.000 BeamtInnen in
Baden-Württemberg verließen im Jahre 2011 nur 295 Beamte den öffentlichen
Dienst, davon 80 Beamte unter Mitnahme ihrer Pensionsansprüche. Offenbar
bleibt das Beamtentum in den allermeisten Fällen doch attraktiver als die
Privatwirtschaft.
Die Pensionsansprüche von Beamten errechnen sich anders als die von
ArbeitnehmerInnen in der gesetzlichen Rentenversicherung, was immer wieder
für Neiddebatten sorgt. Beamte kommen nach 40-jähriger Dienstzeit auf eine
Pension von knapp 72 Prozent ihres letzten Bruttoendgehalts. Allerdings
haben sie keine zusätzlichen Betriebsrenten, die Pension muss voll
versteuert und von der Pension muss die Hälfte der Beiträge für die private
Krankenversicherung bezahlt werden.
1 Feb 2013
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Beamte
Altersvorsorge
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