| # taz.de -- PKK-Prozess: Der Grill des Terrors | |
| > In Hamburg steht erstmals ein PKK-Aktivist wegen „Mitgliedschaft in einer | |
| > terroristischen Vereinigung im Ausland“ vor Gericht. Doch die Beweislage | |
| > ist dünn. | |
| Bild: PKK-Aktivisten: Finger weg! | |
| Eine Straftat wird dem kurdischen Exilpolitiker Ali Ihsan Kitay aus Hamburg | |
| von der Bundesanwaltschaft nicht vorgeworfen. Das ist auch nach dem neuen | |
| Paragrafen 129 b des Strafgesetzbuchs („Mitgliedschaft in einer | |
| terroristischen Vereinigung im Ausland“) nicht nötig. Es reicht die ideelle | |
| Unterstützung einer von der Bundesregierung als „terroristisch“ | |
| eingestuften Organisation wie der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), die | |
| einen Guerillakrieg für das Selbstbestimmungsrecht der Kurden gegen den | |
| Nato-Partner Türkei führt. Deshalb verlangen die Bundesanwältinnen | |
| dreieinhalb Jahre Haft für den 47-jährigen Kitay. Mittwoch soll nach 30 | |
| Prozesstagen das Urteil gesprochen werden. | |
| Mit dem 129 b-Verfahren hat der Staatsschutzsenat des Hanseatischen | |
| Oberlandesgerichts in Hamburg juristisches Neuland betreten. Kitay wird von | |
| der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, von 2007 bis September 2008 die PKK in | |
| den Gebieten Hamburg, Kiel, Bremen und Oldenburg geleitet zu haben. Er sei | |
| vor allem für Spenden und Beitragssammlungen verantwortlich gewesen und | |
| habe zudem sichergestellt, dass genügend PKK-Anhänger aus seinem | |
| Zuständigkeitsbereich an Veranstaltungen und Demonstration teilnahmen, so | |
| die Anklage. | |
| Kitay, der 20 Jahre in der Türkei in Haft saß und gefoltert wurde, macht | |
| keinen Hehl daraus, dass er Unterstützer der PKK ist. Seine Verteidiger | |
| Cornelia Ganten-Lange und Carsten Gericke wählten darum die Strategie, | |
| immer wieder die Legitimität der 129 b-Strafvorschrift „als hoch | |
| problematisches mit der heißen Nadel gestricktes politisches Strafrecht“ | |
| verfassungsrechtlich infrage zu stellen. | |
| Mit diesem Paragrafen werde „Außenpolitik mit den Mittel des Strafrechts“ | |
| gemacht, so die Verteidiger. Die Prozessbeteiligten müssten sich ein Urteil | |
| über Sachverhalte anmaßen, die ihnen weitgehend fremd seien: | |
| jahrzehntelange staatliche Folter, Zerstörung der Lebensgrundlage von | |
| hunderttausenden Kurden, Bombenangriffe auf kurdische Dörfer. Diese Aspekte | |
| des bewaffneten türkisch-kurdischen Konfliktes seien von der Anklage und | |
| den Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamtes einseitig ausgeklammert | |
| worden, so Gericke. | |
| Auch das Gericht war bemüht, die politischen Aspekte auszublenden. Dennoch | |
| sah es der 3. Senat um den Vorsitzenden Richter Klaus Rühle in einer | |
| rechtliche Stellungnahme als erwiesen an, dass türkische Sicherheitskräfte | |
| und Militär für Menschenrechtsverletzungen, etwa systematische Folter, | |
| sowie Kriegsverbrechen wie Giftgaseinsätze verantwortlich sind. | |
| Obwohl das BKA so viele Telefongespräche von Kitay abgehört hat, dass das | |
| Gericht mehrere Tage für deren Anhörung brauchte, ist der eigentlichen | |
| Anklagevorwurf in vielen Punkten nicht bewiesen. Die Telefonate hätten | |
| nicht belegt, dass Kitay die gesamten Geschäfte in den vier zur Last | |
| gelegten Gebieten geleitet hat, sagt Gericke. Ebenso wenig, dass er für | |
| Spendensammlungen in Hamburg verantwortlich gewesen sei. Allerdings gibt es | |
| Telefonate, die belegen, dass Kitay 2007 dafür gesorgt hat, dass für ein | |
| Fest ein Grill aus Kiel nach Hamburg transportiert worden ist. | |
| 11 Feb 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Peter Müller | |
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| Kurden | |
| EGMR | |
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