| # taz.de -- Megaupload-Gründer vs. USA: Rückschlag für Kim Dotcom | |
| > Das FBI muss sich im Fall des Megaupload-Gründers Kim Dotcom nicht in die | |
| > Akten schauen lassen. Das hat ein neuseeländisches Gericht entschieden. | |
| Bild: Kim Dotcom, hier umgeben von Frauen bei der Präsentation seines neuen Po… | |
| AUCKLAND dpa | Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom, der gegen seine | |
| Auslieferung in die USA kämpft, hat einen juristischen Rückschlag erlitten. | |
| Ein Berufungsgericht im neuseeländischen Auckland kassierte am Freitag ein | |
| Urteil, mit dem die US-Bundespolizei FBI zur Herausgabe umfangreicher | |
| Beweise gegen den aus Deutschland stammenden Internet-Unternehmer | |
| verpflichtet wurde. US-Ankläger wollen dem in Neuseeland lebenden Dotcom | |
| wegen Urheberrechtsverletzungen bei der Datenplattform Megaupload den | |
| Prozess machen. | |
| Das Gericht urteilte, dass die US-Behörden ihren Auslieferungsantrag zwar | |
| gegenüber dem zuständigen Gericht mit Fakten untermauern müssten. Sie | |
| müssen jedoch nicht der Verteidigung alle Beweise zur Verfügung stellen. | |
| Das Auslieferungsverfahren würde an Wirksamkeit verlieren, wenn Verdächtige | |
| berechtigt wären, umfassende Akteneinsicht zu nehmen, argumentierte das | |
| Gericht. Ein Gericht könne erwarten, dass der antragstellende Staat „seine | |
| Verpflichtungen an Objektivität und Treu und Glauben“ erfüllt habe. | |
| Die Anwälte des 39-Jährigen Dotcom und seiner hatten argumentiert, | |
| Akteneinsicht zu benötigen, um sich auf das Auslieferungsverfahren gegen | |
| ihren Mandanten vorbereiten zu können. Sie hatten unter anderem Einsicht in | |
| E-Mails verlangt. Sie erwägen nun, vor das Oberste Gericht Neuseelands zu | |
| ziehen. | |
| Dotcom, der in Deutschland unter seinem ursprünglichen Namen Kim Schmitz | |
| bekannt wurde, wird vorgeworfen, mit Megaupload massive | |
| Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Der Schaden für Urheber soll | |
| laut US-Ermittlern bei einer halben Milliarde Dollar liegen. Die | |
| US-Behörden hatten die Plattform Anfang 2012 vom Netz genommen und die | |
| Auslieferung Dotcoms und drei seiner Mitarbeiter gefordert. Die | |
| Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. | |
| In Neuseeland sorgte der Fall zudem für innenpolitische Turbulenzen, weil | |
| der Unternehmer während der Ermittlungen gesetzeswidrig vom Geheimdienst | |
| überwacht wurde. Dotcom startete unterdessen in diesem Jahr seine nächste | |
| Datenplattform Mega. | |
| 1 Mar 2013 | |
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