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# taz.de -- Kommentar Gendiagnostik: Blauäugig bei Bluttests
> Alle Experten im Ethikrat heißen die Menschenrechte gut. Bei den
> Anwendungsgebieten der Gendiagnostik werden die Unterschiede sichtbar.
Es sind immer wieder große Worte, wenn es um Regelungen für die
Gendiagnostik geht: „Selbstbestimmungsrecht“, „Verbot der genetischen
Diskriminierung“, „Recht auf Nichtwissen“, „Recht auf Wissen“.
Wohl alle 26 Experten im Deutschen Ethikrat würden diese Menschenrechte
gutheißen. Wenn es aber bei den einzelnen Anwendungsgebieten der
Gendiagnostik konkreter werden soll, werden auch im Ethikrat nicht
überbrückbare Gräben sichtbar.
Das wird vor allem bei den sogenannten pränatalen Bluttests deutlich, bei
denen das mütterliche Blut auf Hinweise untersucht wird, ob beim Kind eine
Chromosomenanomalie vorliegt. Anfänglich konnte mit diesem Test nur nach
einer Trisomie 21 gefahndet werden. Mittlerweile sind es schon fünf
verschiedene Anomalien.
Künftig werden es noch mehr nachweisbare Eigenschaften sein, die im
mütterlichen Blut ablesbar sind. Ein Teil des Ethikrates möchte diese Tests
einschränken. Zum Beispiel auf schwere Krankheiten.
Andere Ethikräte sprechen sich dagegen aus; sie wollen sogar noch eine
Ausweitung. Mit Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren
möchten sie, dass künftig auch nach Erbeigenschaften geschaut werden darf,
die für Krankheiten verantwortlich gemacht werden, die erst im
Erwachsenenalter auftreten. Für diese Ethikräte haben andere Rechte wie das
Recht des Kindes auf Nichtwissen hinter dem Selbstbestimmungsrecht der
Schwangeren zurückzutreten.
In der Praxis geht es noch darüber hinaus. Für die allermeisten
Schwangerschaften wird ein solcher Befund das Ende durch Abtreibung
bedeuten. Eine derart freizügige Regelung würde zum Beispiel aber auch
ermöglichen, nur Kinder mit einer erwünschten Augenfarbe auszutragen – alle
anderen kommen in den Ausschuss.
2 May 2013
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
## TAGS
Gendiagnostik
Ethikrat
Gentest
Gendiagnostik
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