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# taz.de -- Verstoß gegen das Wahlgesetz: Ahmadinedschad soll vor Gericht
> Der Wächterrat im Iran strebt ein Verfahren gegen den scheidenden
> Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad an. Dieser soll gegen das Wahlgesetz
> verstoßen haben.
Bild: Ihm droht Ärger: Mahmud Ahmadinedschad
DUBAI rtr | Der iranische Wächterrat will den scheidenden Präsidenten
Mahmud Ahmadinedschad wegen Verstoßes gegen das Wahlgesetz vor Gericht
bringen. Der aus Geistlichen und Juristen bestehende Rat informierte die
Justiz laut einem Sprecher am Montag darüber, dass Ahmadinedschad seinen
Vertrauten Esfandiar Rahim Maschaie am Samstag bei Anmeldung seiner
Kandidatur für das Präsidentenamt ins Innenministerium begleitet hatte.
Das iranische Wahlgesetz verbietet jedoch, dass Vertreter des Staates einen
bestimmten Kandidaten fördern. Zudem dürfen staatliche Mittel nicht zur
Unterstützung eines Bewerbers eingesetzt werden. Damit droht
Ahmadinedschad, der selber nicht wieder zur Wahl antreten darf, seine
Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den künftigen politischen Kurs des
Landes zu verlieren.
Der Vorstoß des Präsidenten, einen Kandidaten für die Wahl einzuführen, sei
kriminell, erklärte der Sprecher des Wächterrates, Abbas Ali Kadchodai,
nach dem Bericht des Nachrichtenportals Chabaronline. Ahmadinedschads
Verhältnis zum geistlichen Oberhaupt Ajatollah Ali Chamanei gilt als
angespannt.
Bereits als Bewerber anerkannt ist der Chefunterhändler bei den
internationalen Atomgesprächen, Said Dschalili. Er gilt als konservativer
Hardliner und Verbündeter Chameneis. Am Wochenende hatte nach
Medienberichten der frühere iranische Staatschef Akbar Hashemi
Rafsandschani überraschend seine Kandidatur angemeldet. Er war von 1989 bis
1997 Präsident des Iran. Er dürfte einige Stimmen aus dem Reformerlager auf
sich vereinigen.
Chamenei wie Ahmadinedschad gehören dem konservativen Lager an, das sich
2009 mit der umstrittenen Wiederwahl Ahmadinedschads gegen die Reformer
durchgesetzt hatten. Nach dem Wahlen es es zu den schwersten Unruhen seit
der Revolution 1979 gekommen.
13 May 2013
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Wahlrecht
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