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# taz.de -- Bildungspolitik in Österreich: Sparen kommt Staat teuer zu stehen
> Ein früherer Student der Medizin klagt mit Erfolg auf Schadensersatz.
> Sein Abschluss hatte sich um ein Jahr verzögert, weil Seminarplätze
> fehlten.
Bild: Stiefkind Bildung: Aufnahmeprüfung für die Medizinische Fakultät in Wi…
WIEN taz | Sparen bei der Hochschulbildung rächt sich in Österreich.
Zumindest im Fall eines ehemaligen Medizinstudenten, der jetzt vom Obersten
Gerichtshof (OGH) mit seiner Schadenersatzklage gegen die Republik recht
bekam.
Der Kläger bekam im Studienjahr 2005/2006 an der Medizinischen Universität
Graz ohne eigenes Verschulden keinen Platz in einem entscheidenden Seminar.
Dadurch verzögerte sich sein Abschluss um ein Jahr. Der Mann, der längst
fertiger Arzt ist, klagte zusätzliche Lebenshaltungskosten, Studiengebühren
und Verdienstausfall ein.
Die Beharrlichkeit des Klägers lohnte sich: Anders als die beiden
Vorinstanzen befand der OGH, dass sich die Republik nicht auf ihr eigenes
Versagen herausreden könne. Die hatte argumentiert, dass die Uni nicht
genügend Lehrpersonal gehabt habe, um eine Parallelveranstaltung
anzubieten.
„Mangelnde finanzielle Mittel“, so das Höchstgericht, können nicht als
Entschuldigung dienen. Der Staat „war verpflichtet, den Universitäten jene
Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um ihre gesetzlichen
Verpflichtungen (auch bei steigenden Studierendenzahlen) zu erfüllen“.
## Keine Klagewelle erwartet
Die Universitäten werden finanziell kurz gehalten. Sie kämpfen schon seit
Jahren mit überfüllten Hörsälen und schaffen es kaum, die vorhandene
Infrastruktur angemessen zu erhalten. Der OGH sieht aber „ein Recht der
Studierenden, dass ihnen bei beschränkten Plätzen keine Verlängerung der
Studienzeit erwachse“.
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) fürchtet nach diesem Urteil
„jedenfalls keine Klagswelle“. Denn an den Medizinunis gebe es seit sieben
Jahren „entsprechende Regelungen“. Gemeint sind die Aufnahmeprüfungen und
Studienplatzbeschränkungen.
Dass es mehr Geld geben werde, um den Unis die Aufnahme aller
Studienwilligen zu ermöglichen, schloss der Minister in einer ersten
Reaktion aus. Auch der auf Hochschulrecht spezialisierte Jurist Werner
Hauser glaubt nicht, dass viele sich nun ermutigt fühlen, gegen den Staat
zu klagen: „Es geht darum, dass ein konkreter Schaden nachgewiesen werden
muss.“ Bei Ausbildungen, mit denen die „Erwerbschancen gegen null gehen“,
sei es schwierig, einen Verdienstausfall glaubhaft zu machen.
Die Hochschulpolitik gehört zu den Zankäpfeln der SPÖ-ÖVP-Koalition.
Während die ÖVP 2003 mit der FPÖ Studiengebühren eingeführt hatte,
veranlasste die SPÖ deren Abschaffung und tritt mit der Hochschülerschaft
für den freien Zugang zu den Universitäten ein. Ein höheres Hochschulbudget
konnte sie nicht durchsetzen.
21 May 2013
## AUTOREN
Ralf Leonhard
## TAGS
Österreich
Uni
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