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# taz.de -- Repression in Hamburg: Polizeirecht für die Schanze
> Die Polizei erklärt das gesamte Schanzenviertel zum Gefahrengebiet.
> Hintergrund ist die Drogenszene im Flora-Park.
Bild: Können künftig leichter von der Polizei kontrolliert werden: Passanten …
HAMBURG taz | Seit 1. Juni ist das Schanzenviertel Gefahrengebiet. Die
polizeiliche Maßnahme ist Bestandteil der „Rückeroberung des öffentlichen
Raums“, an der seit einigen Monaten ein Runder Tisch unter Moderation des
Geschäftsführers der Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg), Martin
Brinkmann, bastelt.
Das Gebiet wird begrenzt von der Stresemannstraße (zwischen Sternbrücke und
Neuem Pferdemarkt), der Schanzen- und Lagerstraße, Schröderstiftstraße,
Kleinem Schäferkamp und Altonaer Straße. Täglich von 13 Uhr bis vier Uhr
früh dürfen Polizeibeamte verdachtsunabhängig Personen kontrollieren. Dabei
können auch Taschen kontrolliert, Platzverweise erteilt oder gar
Ingewahrsamnahmen angeordnet werden.
Ziel der „Rückeroberung“ ist es, den Drogenhandel aus dem Flora-Park zu
vertreiben. Dort werden seit zwei Jahren wieder vor allem Cannabis-Produkte
angeboten. Darauf reagierte die Polizei mit verstärkten Personenkontrollen.
Was zuletzt dazu geführt hat, dass sich die Konsumenten und Dealer nun
wieder auf das ganze umliegende Viertel und zurück in den Schanzenpark
verteilt haben. „Bislang haben wir uns auf gezielte Kontrollen beschränkt“,
sagt Polizeisprecher Mirko Streiber. „Die Maßnahmen reichen nicht mehr aus
und haben sich als nicht effektiv erwiesen.“
„Eine Stagnation des Drogenhandels durch vermehrte und regelmäßige
Kontrollen kann gelingen“, hatte der ehemalige Leiter des zuständigen
Kommissariats Lerchenstraße, Stefan Schneider, im Herbst 2012 dem Runden
Tisch gesagt – „aber eine Auflösung des Handels ist allein durch
polizeiliche Maßnahmen nicht zu erreichen.“ Denn es gebe in der Region
keine klassische Konsumszene – der Stoff werde nur gekauft.
## Das Bezirksamt schweigt
Dass sie nun das gesamte Viertel inklusive des Schanzenparks zum
Gefahrengebiet erklärt, wollte die Polizei eigentlich nicht bekannt machen
– mit der Absicht einen gewissen Überraschungseffekt zu erzielen und
möglichst viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufdecken zu
können. Das Bezirksamt Altona schweigt zur der neuerlichen Entwicklung.
„Wir haben nicht die Befugnis, dazu etwas zu erklären“, sagt Sprecher Nils
Fischer. „Das ist Sache der Innenbehörde und der Polizei.“
Ursprünglich hatte die Stadt 60.000 Euro für die „Rückeroberung“ des Flo…
Parks bereitgestellt. Gelingen sollte sie – neben polizeilicher Repression
– vor allem durch die Belebung der Grünanlage, beispielsweise durch Sport-
oder Kulturveranstaltungen – ohne dass, so Steg-Geschäftsführer Brinkmann
sich der Drogenhandel „in umliegende Parks“ verlagere. Eben das aber ist
offensichtlich eingetreten.
„Es ist eine rein repressive Maßnahme“, kritisiert die innenpolitische
Sprecherin der Linkspartei, Christiane Schneider, den Griff zum Mittel
Gefahrengebiet. Dieses ändere „nichts“ am Problem und werde „nur den Dru…
auf die Drogenkonsumenten verstärken“.
Das Verwaltungsgericht hat im November 2012 erhebliche Zweifel daran
geäußert, ob das Instrument Gefahrengebiet mit seinen weitreichenden
Befugnissen für die Polizei überhaupt zulässig ist. In dem damaligen
Verfahren ging es unter anderem darum, dass der Klägerin ein
Aufenthaltsverbot erteilt worden war – für ihr eigenes Wohnviertel: die
Schanze.
6 Jun 2013
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
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