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# taz.de -- Bezahldienst Flattr sucht neue Nutzer: Geldgeschenk gegen Mitglieds…
> Neuerdings können Nutzer auf YouTube und Flickr Urhebern von Inhalten
> Minispenden zahlen. Um das Geld zu bekommen, muss man aber
> Flattr-Mitglied werden.
Bild: Auf der Suche nach neuen Mitgliedern: Flattr-Chef Linus Olsson mit Kolleg…
BERLIN taz | „Sei der Bote für Schöpfer“, prangt die Überschrift eines
[1][Appells] auf der Homepage des schwedischen Mikro-Bezahldienstes Flattr.
Die User, die diese Zeilen lesen, sollen den Urhebern von Inhalten wie
Videos, Musik, Fotos oder Podcasts zu ihrem „wohlverdienten Geld“
verhelfen. Sie sollen die „Schöpfer“ der auf insgesamt sieben Social-
Media-Seiten veröffentlichten Inhalte durch Mails dazu bringen, sich einen
Flattr-Konto anzulegen.
Künftig solle der Dienst von Flattr weiter ausgebaut werden, damit die
Nutzer auch Artikel auf Newsportalen mit Minispenden honorieren können, wie
es in einem [2][Beitrag] im Hausblog heißt.
Bis vor gut zwei Monaten konnten die Nutzer von Flattr nur dann Geld an
einen Urheber spenden, wenn dieser in seinem Blog oder auf einer
Internetseite einen „Flattr-Button“ eingestellt hatte. Die Einführung eines
neuen Plug-Ins für den Browser ermöglicht es den Nutzern von Flattr nun,
auch Inhalte auf den Social Media-Seiten zu honorieren, deren Urheber
keinen Flattr-Account haben. „Um das Internet zu einem besseren Ort für
Schöpfer zu machen“, wie es im Hausblog des Mikro-Bezahldienstes heißt.
Oder einfach, um mehr Mitglieder zu werben.
Installiert ein Nutzer von Flattr das Plug-In und klickt bei Youtube auf
den „Mag-ich“-Button, wird das Video automatisch geflattrt, ohne dass
derjenige, der es hochgeladen hat, das überhaupt mitbekommt. Genauso
funktioniert das mit Videos auf Vimeo, Musik auf Soundcloud und Fotos auf
Flickr, Instagram oder 500px. Auch das Engagement bei der Entwicklung von
Software auf GitHub und Textbeiträge im Sozialen Netwerk app.net können so
mit Minispenden unterstützt werden.
## Twitter wollte keine geflattrten Tweets
Mit einem ähnlichen Plug-In hatte sich der Mikro-Bezahldienst Kachingle
schon vor einigen Jahren rechtliche Probleme eingehandelt. Ohne die New
York Times (NYT) um Erlaubnis zu fragen, hat Kachingle für die Zeitung ein
Klick-Konto angelegt – genauso wie Flattr ohne das Wissen der „Schöpfer“
für sie die Flattr-Klicks sammelt. Der von der NYT angestrengte
[3][//blog.kachingle.com/2011/01/kachingle-and-nytimes-settle-lawsuit-paywa
ll-open-web/:Rechtsstreit wurde Ende 2010 außergerichtlich beigelegt],
nachdem Kachingle zusagte, dies künftig zu unterlassen.
Auch Flattr hat mit dem neuen Plug-In nicht nur Zustimmung erfahren.
Anfänglich konnten die User auch Tweets bei Twitter flattrn. Der
Kurznachrichtendienst forderte Flattr jedoch [4][bereits Anfang April] dazu
auf, diesen Service wieder einzustellen, was Flattr auch tat.
Laut Flattr-Chef Linus Olsson haben sich durch das neue Plug-In in den
vergangenen zweieinhalb Monaten schon rund 250.000 Klicks angesammelt, die
bei Flattr auf Halde liegen. Die sogenannten Unclaimed Flattrs bleiben so
lange gespeichert, bis die Schaffer der Inhalte bei dem Bezahldienst
Mitglied werden. Wieviel Geld die 250.000 brachliegenden Klicks wert sind,
konnte Olsson nicht beziffern.
## Geklaute Inhalte lassen fremde Kassen klingeln
Was passiert aber, wenn ein Flattr-Nutzer etwas flattrt und sich der
Ersteller des Inhaltes erst Monate später beim Bezahldienst anmeldet? Der
Klick werde gespeichert, aber erst später vom Budget des Users abgebucht,
erklärt Olsson – bei Flattr liege also kein Geld.
Es sei technisch ausgeschlossen, das Dritte sich das Geld durch das
Vorgaukeln einer falschen Identität erschleichen, versicherte Olsson. „Es
ist nicht möglich, jemandem seine Flattrs zu klauen“, sagte er. Denn um an
das Geld heranzukommen, müsse ein Urheber sich beispielsweise in seinen
YouTube-Account einloggen, für den nur er sein Passwort kennt. Erst wenn er
diesen mit seinem neu angelegten Flattr-Account verlinkt, fließe das Geld.
Der Medienforscher Karsten Wenzlaff vom Institut für Kommunikation in
Sozialen Medien in Berlin gibt jedoch zu bedenken, dass Social
Payment-Anbieter wie Flattr oder Kachingle nicht garantieren können, dass
das Geld der User wirklich bei den rechtmässigen Urhebern ankommt. „Das
Netz lebt davon“, sagte Wenzlaff, „dass Inhalte kopiert, neu
zusammengestellt und auf vielen Kanälen neu veröffentlich werden.“ Flattred
jemand ein kopiertes Video, klingele nicht bei dem Künstler die Kasse,
sondern bei jemand anders.
Flattr möchte sich drei Jahre nach der juristischen Niederlage Kachingles
gegen die NYT ebenfalls als Alternative zu Bezahlschranken auf
News-Portalen etablieren. Seien die Paywalls erstmal gemeinhin errichtet,
stehe immer die Bezahlschranke im Weg, wenn man den Link zu einem Artikel
von einem Freund geschickt bekomme, oder wenn in einem Sozialen Netzwerk
darüber diskutiert werde. Kurz: Paywalls würden den Lesern [5][den
Online-Nachrichtenkonsum verleiden].
Wenn aber die News-Portale stattdessen auf Flattr zurückgreifen würden,
heißt es in dem Blogbeitrag weiter, seien vielfältige technische Lösungen
denkbar. Etwa könne die Verweildauer des Flattr-Nutzers beim Lesen eines
Artikels gestoppt werden – und wenn er lange genug gelesen hat, würde der
Text automatisch geflattrt.
27 Jun 2013
## LINKS
[1] http://flattr.com/catalog/unclaimed
[2] http://blog.flattr.net/2013/04/flattr-as-a-paymentwall-on-news-sites/
[3] http://web.archive.org/web/20110417190922/http
[4] http://blog.flattr.net/2013/04/twitter-is-forcing-us-to-drop-users-ability-…
[5] http://blog.flattr.net/2013/04/flattr-as-a-paymentwall-on-news-sites/
## AUTOREN
Alexander Kohn
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Paywall
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