| # taz.de -- Russisches „Agentengesetz“: Justiz straft Wahlbeobachter | |
| > Die NGO Golos hat gegen das umstrittene „Agentengesetz“ verstoßen. | |
| > Deshalb hat die russische Justiz den Wahlbeobachtern die Arbeit | |
| > untersagt. | |
| Bild: Die Wahlbeobachter der NGO Golos dürfen jetzt nicht mehr arbeiten | |
| MOSKAU dpa | Wegen Verstoßes gegen das umstrittene „Agentengesetz“ hat die | |
| russische Justiz den unabhängigen Wahlbeobachtern von Golos für sechs | |
| Monate die Arbeit untersagt. Die prominente Nichtregierungsorganisation | |
| (NGO) hatte sich geweigert, sich wie vorgeschrieben als „ausländischer | |
| Agent“ registrieren zu lassen. | |
| Sie war zuvor schon zu einer Strafe von 300.000 Rubel (etwa 7500 Euro) | |
| verurteilt worden. „Wir hatten diese bis Mitte Dezember andauernde Sperre | |
| erwartet und planen sowieso eine Neugründung“, sagte Golos-Vize Grigori | |
| Melkonjanz am Mittwoch der Agentur Interfax. | |
| Das auch von der Bundesregierung kritisierte „Agentengesetz“ fordert von | |
| NGO, die Geld von außerhalb Russlands erhalten, sich als „ausländische | |
| Agenten“ zu bezeichnen. Bürgerrechtler befürchten, dadurch als Spione | |
| gebrandmarkt zu werden. | |
| Kritiker werfen der Justiz vor, Golos mit Absicht als Ziel ausgesucht zu | |
| haben. Die NGO hatte zahlreiche Verstöße aufgedeckt, etwa bei der | |
| Präsidentenwahl Anfang März 2012, nach der Wladimir Putin wieder in den | |
| Kreml einzog. | |
| 26 Jun 2013 | |
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