# taz.de -- Russisches „Agentengesetz“: Justiz straft Wahlbeobachter | |
> Die NGO Golos hat gegen das umstrittene „Agentengesetz“ verstoßen. | |
> Deshalb hat die russische Justiz den Wahlbeobachtern die Arbeit | |
> untersagt. | |
Bild: Die Wahlbeobachter der NGO Golos dürfen jetzt nicht mehr arbeiten | |
MOSKAU dpa | Wegen Verstoßes gegen das umstrittene „Agentengesetz“ hat die | |
russische Justiz den unabhängigen Wahlbeobachtern von Golos für sechs | |
Monate die Arbeit untersagt. Die prominente Nichtregierungsorganisation | |
(NGO) hatte sich geweigert, sich wie vorgeschrieben als „ausländischer | |
Agent“ registrieren zu lassen. | |
Sie war zuvor schon zu einer Strafe von 300.000 Rubel (etwa 7500 Euro) | |
verurteilt worden. „Wir hatten diese bis Mitte Dezember andauernde Sperre | |
erwartet und planen sowieso eine Neugründung“, sagte Golos-Vize Grigori | |
Melkonjanz am Mittwoch der Agentur Interfax. | |
Das auch von der Bundesregierung kritisierte „Agentengesetz“ fordert von | |
NGO, die Geld von außerhalb Russlands erhalten, sich als „ausländische | |
Agenten“ zu bezeichnen. Bürgerrechtler befürchten, dadurch als Spione | |
gebrandmarkt zu werden. | |
Kritiker werfen der Justiz vor, Golos mit Absicht als Ziel ausgesucht zu | |
haben. Die NGO hatte zahlreiche Verstöße aufgedeckt, etwa bei der | |
Präsidentenwahl Anfang März 2012, nach der Wladimir Putin wieder in den | |
Kreml einzog. | |
26 Jun 2013 | |
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