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# taz.de -- Prozess wegen Unterstützung der PKK: Das erste Mal seit den Nazis
> Ein dänisches Gericht entzieht dem kurdischen Sender Roj-TV die
> Sendelizenz. Der Kanal habe gegen Antiterrorgesetze verstoßen.
Bild: Sympathiebekundungen – aber für wen?
STOCKHOLM taz | Der in Dänemark stationierte kurdische TV-Sender „Roj TV“
verliert seine Sendelizenz. Begründung: Er habe aufgrund der in seinem
Programm zutagegetretenen Unterstützung für die PKK gegen die
Antiterrorgesetzgebung verstossen. Diese Entscheidung fällte am Mittwoch
das „Østre Landsret“, das Oberlandesgericht Kopenhagen, und verurteilte die
Betreiber des Senders gleichzeitig zu einer Geldstrafe von umgerechnet 1,35
Millionen Euro.
Das Gericht in Kopenhagen wirft „Roj TV“ in seinem mehr als 100-seitigen
Urteil vor, mit seinen Sendungen die Ziele der PKK fördern zu wollen. Und
diese sei laut Einschätzung von UN und EU eine terroristische Organisation.
Zwar seien reine Sympathiebekundungen selbst für Terrororganisationen nicht
strafbar, erklärte der Vorsitzende Richter: Aber im Falle „Roj TV“ gehe es
nicht um Sympathie und auch nicht um unabhängigen Journalismus.
Es herrsche eine „einseitige, parteiische und unkritische“ Auswahl von
Themen und Meinungen, die man zu Wort kommen lasse, man vermittle lediglich
Botschaften und dazu gebe es einen „glorifizierenden Sprachgebrauch“. Der
im März von der PKK verkündete Waffenstillstand spiele für das Verfahren
keine Rolle. Eine umfangreiche Beweisaufnahme habe auch ergeben, dass der
Sender von der PKK kontrolliert und teilweise von ihr finanziert worden
sei.
Mit dieser Entscheidung ging ein achtjähriger Rechtsstreit um das Schicksal
des seit 2004 von Dänemark aus betriebenen Exilsenders zu Ende. Schon kurz
nachdem dieser den Sendebetrieb aufgenommen hatte, zeigte ihn die türkische
Botschaft in Kopenhagen wegen Verstoß gegen die dänische
Antiterrorgesetzgebung an und forderte einen Widerruf der Sendelizenz.
Die Justiz ließ sich viel Zeit und erhob erst 2010 Anklage. Medien
vermuteten einen Kuhhandel: Die Türkei soll ihre Zustimmung zur Wahl des
dänischen Ex-Ministerpräsidenten Anders Fogh Rasmussen zum
Nato-Generalsekretär von einem Vorgehen Kopenhagens gegen den Sender
abhängig gemacht haben.
Mehr Politik als Justiz sei dieses Verfahren, kritisierte deshalb auch
Bjørn Elmquist, einer der „Roj TV“-Anwälte. Das Urteil sei ein Verstoß
gegen die Meinungsfreiheit und stehe im Widerspruch zur Rechtssprechung des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Sein Kollege Steen Bech sprach von
einem Novum: Erstmals seit der Nazibesetzung Dänemarks werde ein Medium der
Terrorpropaganda für schuldig befunden.
Und auch einer der Richter des „Østre Landsret“ zeigte sich kritisch und
gab ein Minderheitsvotum ab: Er sieht einen Konflikt zwischen der
Antiterrorgesetzgebung und dem Recht auf Meinungsfreiheit und votierte für
Freispruch.
3 Jul 2013
## AUTOREN
Reinhard Wolff
## TAGS
Schwerpunkt Türkei
Dänemark
PKK
Terrorismus
Terrorgruppe
Anti-Terror-Gesetze
Schwerpunkt Türkei
PKK
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