| # taz.de -- Rauchen in der Wohnung: Nach 40 Jahren Kündigung | |
| > Ein Raucher hat kein Recht auf die Zigarette in seiner Mietwohnung: Ein | |
| > Düsseldorfer Richter verweigert Prozesskostenhilfe für einen 74jährigen | |
| > Mieter. | |
| Bild: Rauchen in der Wohnung ist ein Kündigungsgrund | |
| DÜSSELDORF dpa | Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier | |
| Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die | |
| fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als | |
| gerechtfertigt eingestuft. | |
| Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgchancen, befand der Richter des | |
| Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab. Dem | |
| 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. | |
| Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren | |
| Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. | |
| Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in | |
| der Wohnung weniger zu rauchen. Die Kündigung hält der Amtsrichter | |
| angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ | |
| für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. | |
| Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die | |
| Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters. | |
| Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden | |
| (Az: 24 C 1355/13). | |
| 5 Jul 2013 | |
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