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# taz.de -- Rauchen in der Wohnung: Nach 40 Jahren Kündigung
> Ein Raucher hat kein Recht auf die Zigarette in seiner Mietwohnung: Ein
> Düsseldorfer Richter verweigert Prozesskostenhilfe für einen 74jährigen
> Mieter.
Bild: Rauchen in der Wohnung ist ein Kündigungsgrund.
DÜSSELDORF dpa | Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier
Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die
fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als
gerechtfertigt eingestuft.
Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgchancen, befand der Richter des
Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab. Dem
74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden.
Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren
Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner.
Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in
der Wohnung weniger zu rauchen. Die Kündigung hält der Amtsrichter
angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“
für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die
Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters.
Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden
(Az: 24 C 1355/13).
5 Jul 2013
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Mietwohnung
Kündigung
Rauchen
Amtsgericht
Gericht
Nichtraucherschutz
Rauchen
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