# taz.de -- Rauchen in der Wohnung: Nach 40 Jahren Kündigung | |
> Ein Raucher hat kein Recht auf die Zigarette in seiner Mietwohnung: Ein | |
> Düsseldorfer Richter verweigert Prozesskostenhilfe für einen 74jährigen | |
> Mieter. | |
Bild: Rauchen in der Wohnung ist ein Kündigungsgrund. | |
DÜSSELDORF dpa | Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier | |
Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die | |
fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als | |
gerechtfertigt eingestuft. | |
Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgchancen, befand der Richter des | |
Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab. Dem | |
74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. | |
Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren | |
Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. | |
Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in | |
der Wohnung weniger zu rauchen. Die Kündigung hält der Amtsrichter | |
angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ | |
für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. | |
Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die | |
Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters. | |
Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden | |
(Az: 24 C 1355/13). | |
5 Jul 2013 | |
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