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# taz.de -- EuGH urteilt zu Website-Stichwörtern: Keine Verweise auf die Konku…
> Eine belgische Firma verwies auf ihrer Website auf Produkte der
> Konkurrenz, um bei Suchmaschinen sichtbarer zu sein. Das ist verboten,
> urteilte nun der EuGH.
Bild: Manche benutzen unfaire Tricks um Dinge im Netz zu verkaufen.
LUXEMBURG afp | Unternehmen machen sich strafbar, wenn sie auf ihren
Internetseiten unsichtbare Schlüsselwörter mit Bezug auf Produkte der
Konkurrenz unterbringen, um von Suchmaschinen besser gefunden zu werden.
Solche in den Quellcode einer Webseite eingeschriebenen Metatags sind
irreführende Werbung, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem
am Donnerstag [1][veröffentlichten Urteil]. (Az: C-657/11)
Metatag-Schlüsselwörter, die dem Inhalt einer Webseite beschreiben, werden
von Suchmaschinen wie Google erkannt und beeinflussen damit die Reihenfolge
des angezeigten Suchergebnisses.
Diesen Umstand nutzte im nun entschieden Fall ein beklagtes belgisches
Unternehmen: Es hatte auf seiner Website Begriffe und Bezeichnungen von
Waren der Konkurrenz als Metatags verwandt und muss sich nach dem
Luxemburger Urteil nun wegen unzulässiger vergleichender Werbung
verantworten.
11 Jul 2013
## LINKS
[1] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=139411&a…
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