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# taz.de -- Castorblockade von 2011: Freiluft-Knast war illegal
> Das Landgericht Lüneburg erklärt den Polizeikessel von 2011 für
> rechtswidrig. Nun sind Schadenersatzklagen der illegal Festgesetzten
> möglich.
Bild: Polizei auf den Schienen: Der Castortransport 2011.
BERLIN taz | Es war die größte Schienenblockade, die das Wendland je erlebt
hat: Über 3.000 Menschen hatten im November 2011 bei Harlingen die Gleise
besetzt, auf denen der Castortransport nach Dannenberg rollen sollte.
Rund 1.300 von ihnen wurden, nachdem die Polizei sie nachts von den Gleisen
getragen hatte, in einem großen Freiluftgefängnis festgesetzt: In einem
Kreis aus über 100 Polizeifahrzeugen mussten sie trotz Regen und Kälte
teilweise über 12 Stunden auf einer Wiese ausharren.
Dieses Vorgehen wurde vom Landgericht Lüneburg nun für unrechtmäßig erklärt
([1][Beschluss, PDF]). Wichtigster Grund dafür sei, dass die Polizei die
Festgenommenen nicht unverzüglich einem Richter vorgeführt habe, schreiben
die Richter in ihrem rechtskräftigen Beschluss. Die Argumentation der
Polizei, dass dies aus logistischen Gründen nicht möglich war, ließ das
Gericht nicht gelten.
„Im Hinblick auf die überdurchschnittliche Größe der Demonstration war
frühzeitig erkennbar, das auch überdurchschnittliche Kapazitäten
erforderlich sein werden, um die Anhörungen durchführen zu können“, heißt
es im Beschluss. Dies habe die Polizei gar nicht erst versucht.
Zudem seien Ingewahrsamnahmen nur erlaubt, so die Richter, wenn Straftaten
zu erwarten seien. Dafür habe es bei dem Demonstranten, der geklagt hatte,
jedoch keine „konkreten Anhaltspunkte“ gegeben; die Schienenblockaden
stellten lediglich Ordnungswidrigkeiten dar.
## 400 bis 800 Euro Schadenersatz
Die Initiative Widersetzen, die die Blockade organisiert hatte, kündigte
an, dass viele der illegal Festgesetzten nun auf Schadenersatz klagen
werden. „Nachdem ihre Rechte so unverhältnismäßig verletzt wurden, werden
viele der Betroffenen jetzt zumindest eine finanzielle Kompensation
fordern“, sagte Sprecher Knut Hose.
Nach früheren Urteilen hält er je nach Dauer der Festsetzung 400 bis 800
Euro für realistisch. Zudem will die Gruppe versuchen, die Polizeiführung
wegen Freiheitsberaubung strafrechtlich zu belangen.
Das hält Christine Röttgers von der Polizei Lüneburg für „wenig
chancenreich“. Sie hält daran fest, dass die Polizei „nach bestem Wissen
und Gewissen“ gehandelt habe. Für eine Entschuldigung sieht sie darum
keinen Anlass. Allerdings wird die Polizei ihren Einspruch bei 237 ähnlich
gelagerten Fällen nun zurückziehen.
5 Aug 2013
## LINKS
[1] http://www.widersetzen.de/free.download/Beschluss_Landgericht_LG_20130719.p…
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Castor
Castor-Transport
Demonstrationen
Polizeikessel
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