# taz.de -- Verdacht auf Vermischung: Ermittlungen gegen Vattenfall | |
> Vor dem Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze soll der Konzern die | |
> Werbung seiner Stromvertriebs und seiner Netzgesellschaft nicht sauber | |
> getrennt haben. | |
Bild: Wird juristisch geprüft: Vattenfall-Werbung im Vorfeld des Volksentschei… | |
HAMBURG taz | Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gegen den | |
Energiekonzern Vattenfall eingeleitet. Die Bundesbehörde verdächtigt den | |
Konzern, mit seiner Werbung die Aktivitäten seiner Stromhandelsgesellschaft | |
mit den Aktivitäten seiner Netzgesellschaft namens „Stromnetz Hamburg“ | |
vermischt zu haben. Das würde dem Energiewirtschaftsgesetz widersprechen, | |
das eine strikte Trennung zwischen Netz und Vertrieb auch dann vorsieht, | |
wenn beide Bereiche zum gleichen Unternehmen gehören. Nach einem ähnlichen | |
Vorwurf war es der Verbraucherzentrale Hamburg im Herbst vergangenen Jahres | |
gelungen, Vattenfall zum Unterlassen einer auf das Netz bezogenen Werbung | |
zu verpflichten. | |
Die Entflechtung der Gesellschaften für den Netzbetrieb und den Stromhandel | |
geht auf die Liberalisierung des Strommarktes Ende der 1990er Jahre zurück. | |
Der Gesetzgeber wollte die Netzgesellschaften zur Neutralität verpflichten: | |
Der Strom jedes Anbieters sollte zu gleichen Bedingungen durch das Netz | |
geleitet werden. Mit Blick auf Netz und Vertrieb darf bei Vattenfall | |
sozusagen die rechte Hand nicht wissen, was die linke tut. | |
Die von der Verbraucherzentrale Hamburg und in Berlin von dem Stromhändler | |
Lekker Energie kritisierten Anzeigen schaltete Vattenfall im Vorfeld der in | |
beiden Städten anstehenden Volksentscheide über einen Rückkauf der | |
Versorgungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme durch die Stadt. In Hamburg | |
hieß es im Frühjahr: „Als Partner für Wärme und Strom garantieren Hamburg | |
und Vattenfall eine sichere Energieversorgung.“ Später lief eine Anzeige | |
mit dem Satz: „In Hamburg hält die Stromnetz Hamburg das Leitungsnetz in | |
einem erstklassigen Zustand und sorgt für eine sichere Stromversorgung.“ | |
Dabei stand ein Link zu Vattenfall. | |
„Es kann nicht Aufgabe eines Netzbetreibers sein, im Vorfeld eines | |
Volksentscheids politische Werbung zu betreiben“, findet die | |
Verbraucherzentrale. Vielmehr gehe das Energiewirtschaftsgesetz davon aus, | |
dass ein Stromnetzbetreiber als Sachwalter eines natürlichen Monopols keine | |
Werbung brauche und äußerst sparsam zu wirtschaften habe. | |
„Aufgrund der Werbemotive ist davon auszugehen, dass die Kosten der | |
Werbekampagne zumindest zum Teil von der Stromnetz Hamburg GmbH getragen | |
werden“, spekuliert die Verbraucherzentrale. Sollte das Geld nicht von der | |
Netzgesellschaft kommen, wäre der Befund aus Sicht der Verbraucherschützer | |
ebenfalls bedenklich: „Der Stromlieferant Vattenfall würde sich in diesem | |
Fall mit den Leistungen des Netzbetreibers in Bezug auf | |
Versorgungssicherheit schmücken.“ Insgesamt gelte es, eine Verwechslung | |
zwischen den Gesellschaften für Netz und Betrieb zu vermeiden. | |
Die Bundesnetzagentur sieht diese Gefahr, weshalb sie das Verfahren wegen | |
eines möglichen Verstoßes gegen die Entflechtungsvorschriften eingeleitet | |
hat. Mit Interesse nahm die Agentur zwei Anzeigen-Sonderveröffentlichungen | |
von Vattenfall zur Kenntnis, die der Hamburger Bild-Zeitung und dem | |
Hamburger Abendblatt beilagen. In den Broschüren wird das Stromnetz | |
erläutert und von einem Rückkauf der Energienetze abgeraten. „Vor diesem | |
Hintergrund sehen wir das durchaus kritisch“, sagte Sprecherin Yvonne | |
Grösch. Die Beilagen flössen in das Verfahren ein. | |
Vattenfall-Sprecher Stefan Kleimeier versichert: „Die Netzgesellschaft ist | |
an der Veröffentlichung finanziell nicht beteiligt.“ Die Werbung sei von | |
der Vattenfall-Holding veröffentlicht worden, die das ganze Geschäft | |
betreibe. Die darunter angesiedelte Netzgesellschaft heiße inzwischen | |
Stromnetz Hamburg und habe auch ein eigenes Logo. Die Vorgabe im | |
Energiewirtschaftsgesetz, Verwechslungen zu vermeiden, richte sich nur an | |
Netzbetreiber. „Es muss der Holding gestattet sein, über ihr Geschäft zu | |
sprechen und auch darüber, woran sie beteiligt ist“, findet Kleimeier. | |
19 Aug 2013 | |
## AUTOREN | |
Gernot Knödler | |
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