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# taz.de -- Informationspflicht bei Umweltfragen: Viele Fragen, wenig Antworten
> Wer Fragen zur Umwelt hat, dem müssen Behörden antworten. Viele
> ignorieren diese Pflicht. Eine Studie zeigt: Staatliche Stellen mauern
> oder spielen auf Zeit.
Bild: Die Verbraucher haben ein Recht darauf, zu erfahren was in ihrem Trinkwas…
BERLIN taz | Deutsche Behörden informieren Bürger nicht so, wie das Gesetz
es vorschreibt. Nur ein Viertel der Anfragen zu Themen wie
Abfallverwertung, Artenschutz oder Elektrosmog werden vollständig
beantwortet. Das hat eine unveröffentlichte Studie des [1][Unabhängigen
Instituts für Umweltfragen] ergeben, die der taz vorliegt.
Deutsche Behörden müssen zu Umweltthemen Auskunft erteilen – das schreibt
das Umweltinformationsgesetz von 1994 vor. „In drei Viertel der Fälle haben
die informationspflichtigen Stellen entweder gar nicht reagiert, die
Antworten verweigert oder unvollständig geantwortet“, sagt Michael
Zschiesche, Ökonom und Jurist des Instituts. „Das sind Gesetzesverstöße.“
Für die Studie haben die Wissenschaftler inkognito als Privatpersonen bei
Behörden Fragen zur Umwelt gestellt, etwa bei Stadtverwaltungen nach
Verkehrslärm-Messungen, bei Wasserversorgern nach dem Hormongehalt des
Trinkwassers oder beim Zoll nach illegal eingeführten Tieren. Insgesamt
waren es mehr als 200 Anfragen.
Auskunftspflichtig sind Bundes- und Landesbehörden, Kommunen und
Regierungsbezirke sowie private Unternehmen, die staatliche Aufgaben
übernehmen. Häufig stellen Umweltorganisationen solche Anfragen. Aber auch
Menschen, die umziehen, interessieren sich für den zu erwartenden Lärmpegel
oder die Luftverschmutzung.
Auf 27 Prozent der Anfragen bekamen die Forscher gar keine Rückmeldung. Bei
25 Prozent lehnte die zuständige Stelle ab, Auskunft zu erteilen. Von den
verbliebenen 48 Prozent wird in der Studie nur die Hälfte als „vollständig
beantwortet“ gewertet. Der Rest entsprach nicht „dem erwarteten Umfang der
Antwort“.
## Falsche Internetseiten
„Bei einigen Antworten entsteht der Eindruck: Die wollen das einfach nicht
beantworten“, sagt Umweltrechtsexperte Zschiesche. So hätten einige Stellen
auf Internetseiten verwiesen, auf denen Lärmmessdaten aus völlig anderen
Stadtteilen standen als angefragt.
Laut Gesetz müssen die Auskünfte „auf dem gegenwärtigen Stand, exakt und
vergleichbar“ sein. Bereits 2008 hatte das Institut die
Auskunftsfreudigkeit von Behörden untersucht. Damals wurden noch 40 Prozent
der Anfragen vollständig beantwortet. Die Autoren fordern die Behörden auf,
sich stärker an die gesetzlichen Anforderungen zu halten und „die Praxis
von Informationsanfragen einzuüben“.
Das Problem: Die Zuständigkeiten sind weit verteilt. „Jede
auskunftspflichtige Stelle ist eigenverantwortlich für den ordnungsgemäßen
Vollzug des jeweiligen Rechts zum Umweltinformationszugang zuständig“, so
eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums. Das Ministerium ist also nur
zuständig für Anfragen, die dort gestellt werden.
## Kontrollen fehlen
Eine bundesweite Kontrolle der Praxis gibt es nicht. Auch die Länder
überwachen die Beantwortungen nicht. Man sei zwar zuständig für „allgemeine
Vollzugsfragen“, so ein Sprecher des Umweltministeriums
Nordrhein-Westfalen. Es gelte aber „die Regelung, dass Anfragen von der
Stelle beantwortet werden sollen, wo sie auch gestellt werden“. Ob das Land
Konsequenzen aus der Studie ziehen wird, sei noch unklar.
Auch wegen der fehlenden Kontrolle werde das Verhalten der Behörden selten
geahndet, so Ökonom Zschiesche. Im Zweifelsfall kann der Fragesteller zwar
vor dem Verwaltungsgericht erstreiten, dass ihm die Behörde Auskunft
erteilen muss. „Das kann leicht zwei Jahre dauern“, sagt er.
Häufig gehe es aber um Informationen, die dann veraltet seien. „Da können
Behörden gut auf Zeit spielen.“
10 Sep 2013
## LINKS
[1] http://www.ufu.de/
## AUTOREN
Jakob Struller
## TAGS
Lärmpegel
Luftverschmutzung
Informationspflicht
Energiewende
Mount Everest
Paris
Müll
Outdoor
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