Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Prozess um fragliche Vergewaltigung: Haftstrafe wegen falscher Vorw…
> Das Landgericht Darmstadt verurteilt die Exlehrerin Heidi K. wegen der
> Vorwürfe gegen ihren Ex-Kollegen. Sie soll eine Vergewaltigung erfunden
> haben.
Bild: Die Angeklagte Heidi K. im April 2013 vor dem Landgericht in Darmstadt.
DARMSTADT taz/afp | Aktuell: Im Prozess um den falschen
Vergewaltigungsvorwurf einer Lehrerin gegen einen früheren Kollegen hat das
Landgericht Darmstadt die Angeklagte Heidi K. zu einer Haftstrafe von fünf
Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sprach sie der
Freiheitsberaubung für schuldig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass
die Pädagogin den mittlerweile verstorbenen Horst A. zu Unrecht der
Vergewaltigung bezichtigt hatte.
Auch einer notorischen Lügnerin kann eine Vergewaltigung widerfahren. Ob
die Exlehrerin Heidi K. vor zwölf Jahren Opfer eines Kollegen wurde oder ob
sie bis heute Märchen erzählt, prüft das Darmstädter Landgericht seit
viereinhalb Monaten.
Der Sportpädagoge Horst Arnold galt der Justiz zehn Jahre als Täter, bis er
in einem Wiederaufnahmeverfahren 2011 freigesprochen wurde. Das Landgericht
entscheidet nun, ob sich Heidi K. durch ihre Anschuldigungen der
Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat.
Vermeintlicher Tatort war ein Gymnasium in Reichelsheim im Odenwald. Nach
dem Schuldspruch 2002, ergangen ebenfalls vor dem Landgericht Darmstadt,
musste Arnold fünf Jahre Haft bis zum letzten Tag absitzen, weil er nie
gestand. Ein Berliner Anwalt erreichte danach das Wiederaufnahmeverfahren.
Heidi K. habe alles von vorn bis hinten erfunden, befand das Kasseler
Landgericht. Angeschlagen und ohne neue Anstellung fiel der 53-jährige
Arnold im Sommer 2012 im saarländischen Völklingen tot vom Rad.
Von den Abenteuergeschichten, die die heute 48-jährige Heidi K. Bekannten
erzählt hatte, hielt im Prozess keine einer Überprüfung stand. 60 Zeugen
traten auf, darunter ein Polizist, dem K. einer Freundin gegenüber einen
tödlichen Kopfschuss angedichtet hatte. Auch den Tod von Heidi K.s Tochter
betrauerten Bekannte sinnlos, das Mädchen existierte nie. Dutzende
Lügenkonstruktionen der Angeklagten stürzten ein.
## „Das war schlecht“
Unter ihrer roten Langhaarperücke verborgen hatte Heidi K. zum
Prozessauftakt abermals Arnold der Vergewaltigung beschuldigt. Tatort soll
ein Laborraum der Schule gewesen sein, wo der Kollege Analsex erzwungen
habe. In dem Meer der von K. erzählten Lügen ist es diese eine Schilderung,
die zu beweisen oder widerlegen so schwer ist. Zeugen gab es wie in den
meisten Vergewaltigungsfällen nicht.
„Ich würde die Angeklagte nicht mal nach der Uhrzeit fragen“, sagte
Staatsanwalt Andreas Kondziela am Montag dieser Woche und forderte
siebeneinhalb Jahre Gefängnis für Heidi K., die ihre Lügengeschichten
eingesetzt habe, um beruflich voranzukommen. Die Arbeit seiner Darmstädter
Kollegen vor zwölf Jahren ließ Kondziela nicht unkommentiert. „Wir sind
nicht so loyal, als dass wir nicht sagen: Das war schlecht“, sagte der
Staatsanwalt.
Verteidiger Torsten Rock wolltel einen Freispruch für seine Mandantin, weil
sie trotz ihrer häufigen Lügen „stringent bei ihrer Aussage zur
Vergewaltigung“ geblieben sei. Das Verfahren habe gezeigt, dass Heidi K. in
den vergangenen 29 Jahren letztlich 60-mal die Unwahrheit erzählt habe. Das
sei ein durchschnittlicher Wert. Mit dem Argument „Die Frau war attraktiv!“
versuchte der Anwalt eine Vergewaltigung nicht auszuschließen.
In dubio pro reo hieße: Freispruch für Heidi K. Mit der Konsequenz, dass
der tote Horst Arnold dann ein Vielleichtvergewaltiger wäre. Das hielt das
Kasseler Landgericht in dem Wiederaufnahmeverfahrens von 2011 für absurd.
13 Sep 2013
## AUTOREN
Stefan Höhle
## TAGS
Vergewaltigung
Vergewaltigung
Knast
Vergewaltigung
Vergewaltigung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Erfundener Vergewaltigungsvorwurf: Lehrerin muss Schmerzensgeld zahlen
Fünf Jahre saß Horst Arnold unschuldig im Gefängnis. Die Kollegin, die ihm
Vergewaltigung vorwarf, muss jetzt 80.000 Euro zahlen.
Wahlrecht für Häftlinge: Ein Mörder hat die Wahl
Er sitzt lebenslänglich im Knast. Trotzdem will Uwe Kros unbedingt seine
Stimme abgeben. Für seine Kinder und um im Leben zu bleiben.
Gefängnis für die Biolehrerin: Eine erfundene Vergewaltigung
Das Landgericht Darmstadt verurteilt Heidi K. zu fünfeinhalb Jahren Haft
wegen falscher Aussagen gegen ihren Kollegen. Ihr Opfer ist längst tot.
Aufgehobenes Vergewaltigungsurteil: Zahlreiche Ungereimtheiten
Heidi K. bezichtigt ihren Kollegen der Vergewaltigung. Nach der Haft
beweist er seine Unschuld. Nun ist das vermeintliche Opfer angeklagt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.