Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Erfundener Vergewaltigungsvorwurf: Lehrerin muss Schmerzensgeld zah…
> Fünf Jahre saß Horst Arnold unschuldig im Gefängnis. Die Kollegin, die
> ihm Vergewaltigung vorwarf, muss jetzt 80.000 Euro zahlen.
Bild: Inzwischen verstorben: Horst Arnold 2011 im Kasseler Landgericht.
OSNABRÜCK dpa | Eine Lehrerin, die mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen
einen Kollegen unschuldig ins Gefängnis gebracht hat, soll 80 000 Euro
Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Osnabrück entsprach am Freitag einem
Antrag der Tochter des im vergangenen Jahr gestorbenen Horst Arnold. Weder
die heute 49 Jahre alte Beklagte noch ihr Anwalt erschienen vor der
Zivilkammer des Landgerichts. Daraufhin erließ der Richter ein
Versäumnisurteil.
Gegen die Entscheidung kann die Verurteilte Einspruch einlegen, erläuterte
Gerichtssprecher Holger Janssen. Das Schmerzensgeld ist aber bereits
vorläufig vollstreckbar. Das heißt, die Tochter könnte jetzt schon mittels
eines Gerichtsvollziehers das Geld einfordern.
Arnold saß fünf Jahre lang in Haft. Das Landgericht Kassel stellte 2011 in
einem Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld fest. Aufgrund der
Falschaussage hatte das Landgericht Darmstadt die Lehrerin wegen
Freiheitsberaubung vor einem Monat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die inzwischen in
der Nähe von Osnabrück wohnende Verurteilte hat Revision eingelegt.
Seine Mandantin wolle das Schmerzensgeld für das Leid, das ihr Vater wegen
der unschuldig in Haft verbrachten Jahre ertragen musste, sagte Anwalt
Hartmut Lierow. „Da er gestorben ist, ist das ins Erbe gefallen“,
erläuterte er. Die Zivilklage habe er bereits vor Beginn des Strafprozesses
gegen die Lehrerin eingereicht. „Da wusste ich noch gar nicht, wie das
ausgeht.“ Bis zum Schluss beharrte die Lehrerin auf dem Vorwurfe der
Vergewaltigung. Auch in dem Zivilverfahren habe sie bestritten, die
Vergewaltigung erfunden zu haben, sagte Gerichtssprecher Janssen.
## Einer der größten Justizirrtümer
Der Fall um den unschuldig verurteilten Horst Arnold gilt als einer der
größten Justizirrtümer der deutschen Rechtsgeschichte. Aufgrund des
Vorwurfs, er habe seine Kollegin im August 2001 im Biologieraum einer
Gesamtschule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt, verurteilte ihn das
Landgericht Darmstadt zu der Haftstrafe. Arnold beteuerte all die Jahre
seine Unschuld. Aber genau wegen dieser Beharrlichkeit galt er der Justiz
als uneinsichtig und kam daher nicht in den Genuss von Vollzugslockerungen.
Auch nach seiner Haftentlassung stand er noch unter einer dreijährigen
Führungsaufsicht.
Erst als einer Frauenbeauftragten des zuständigen Schulamtes auffiel, dass
das vermeintliche Opfer in anderen Fällen reihenweise Lügen auftischte,
wurde der Fall wieder aufgerollt. Das Landgericht Kassel stellte die
Unschuld Arnolds fest, das Land Hessen zahlte 45 000 Euro
Haftentschädigung. Ein Jahr nach seiner Rehabilitation starb Arnold im
saarländischen Völklingen an Herzversagen.
11 Oct 2013
## TAGS
Vergewaltigung
Prozess
Schmerzensgeld
Vergewaltigung
Vergewaltigung
Vergewaltigung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gefängnis für die Biolehrerin: Eine erfundene Vergewaltigung
Das Landgericht Darmstadt verurteilt Heidi K. zu fünfeinhalb Jahren Haft
wegen falscher Aussagen gegen ihren Kollegen. Ihr Opfer ist längst tot.
Prozess um fragliche Vergewaltigung: Haftstrafe wegen falscher Vorwürfe
Das Landgericht Darmstadt verurteilt die Exlehrerin Heidi K. wegen der
Vorwürfe gegen ihren Ex-Kollegen. Sie soll eine Vergewaltigung erfunden
haben.
Aufgehobenes Vergewaltigungsurteil: Zahlreiche Ungereimtheiten
Heidi K. bezichtigt ihren Kollegen der Vergewaltigung. Nach der Haft
beweist er seine Unschuld. Nun ist das vermeintliche Opfer angeklagt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.