# taz.de -- Erfundener Vergewaltigungsvorwurf: Lehrerin muss Schmerzensgeld zah… | |
> Fünf Jahre saß Horst Arnold unschuldig im Gefängnis. Die Kollegin, die | |
> ihm Vergewaltigung vorwarf, muss jetzt 80.000 Euro zahlen. | |
Bild: Inzwischen verstorben: Horst Arnold 2011 im Kasseler Landgericht. | |
OSNABRÜCK dpa | Eine Lehrerin, die mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen | |
einen Kollegen unschuldig ins Gefängnis gebracht hat, soll 80 000 Euro | |
Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Osnabrück entsprach am Freitag einem | |
Antrag der Tochter des im vergangenen Jahr gestorbenen Horst Arnold. Weder | |
die heute 49 Jahre alte Beklagte noch ihr Anwalt erschienen vor der | |
Zivilkammer des Landgerichts. Daraufhin erließ der Richter ein | |
Versäumnisurteil. | |
Gegen die Entscheidung kann die Verurteilte Einspruch einlegen, erläuterte | |
Gerichtssprecher Holger Janssen. Das Schmerzensgeld ist aber bereits | |
vorläufig vollstreckbar. Das heißt, die Tochter könnte jetzt schon mittels | |
eines Gerichtsvollziehers das Geld einfordern. | |
Arnold saß fünf Jahre lang in Haft. Das Landgericht Kassel stellte 2011 in | |
einem Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld fest. Aufgrund der | |
Falschaussage hatte das Landgericht Darmstadt die Lehrerin wegen | |
Freiheitsberaubung vor einem Monat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. | |
Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die inzwischen in | |
der Nähe von Osnabrück wohnende Verurteilte hat Revision eingelegt. | |
Seine Mandantin wolle das Schmerzensgeld für das Leid, das ihr Vater wegen | |
der unschuldig in Haft verbrachten Jahre ertragen musste, sagte Anwalt | |
Hartmut Lierow. „Da er gestorben ist, ist das ins Erbe gefallen“, | |
erläuterte er. Die Zivilklage habe er bereits vor Beginn des Strafprozesses | |
gegen die Lehrerin eingereicht. „Da wusste ich noch gar nicht, wie das | |
ausgeht.“ Bis zum Schluss beharrte die Lehrerin auf dem Vorwurfe der | |
Vergewaltigung. Auch in dem Zivilverfahren habe sie bestritten, die | |
Vergewaltigung erfunden zu haben, sagte Gerichtssprecher Janssen. | |
## Einer der größten Justizirrtümer | |
Der Fall um den unschuldig verurteilten Horst Arnold gilt als einer der | |
größten Justizirrtümer der deutschen Rechtsgeschichte. Aufgrund des | |
Vorwurfs, er habe seine Kollegin im August 2001 im Biologieraum einer | |
Gesamtschule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt, verurteilte ihn das | |
Landgericht Darmstadt zu der Haftstrafe. Arnold beteuerte all die Jahre | |
seine Unschuld. Aber genau wegen dieser Beharrlichkeit galt er der Justiz | |
als uneinsichtig und kam daher nicht in den Genuss von Vollzugslockerungen. | |
Auch nach seiner Haftentlassung stand er noch unter einer dreijährigen | |
Führungsaufsicht. | |
Erst als einer Frauenbeauftragten des zuständigen Schulamtes auffiel, dass | |
das vermeintliche Opfer in anderen Fällen reihenweise Lügen auftischte, | |
wurde der Fall wieder aufgerollt. Das Landgericht Kassel stellte die | |
Unschuld Arnolds fest, das Land Hessen zahlte 45 000 Euro | |
Haftentschädigung. Ein Jahr nach seiner Rehabilitation starb Arnold im | |
saarländischen Völklingen an Herzversagen. | |
11 Oct 2013 | |
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