# taz.de -- US-Urteil zu Online-Meinungsäußerung: Daumen hoch für Daumen hoch | |
> Ein US-Bundesgericht meint, die Meinungsfreiheit schütze auch den | |
> „Gefällt-mir“-Button auf Facebook. Die Richter vergleichen diese Funktion | |
> mit einem Schild im Vorgarten. | |
Bild: Eine Meinungsäußerung, klar. Aber was will uns Facebook denn damit sage… | |
WASHINGTON afp | Wer im Online-Netzwerk Facebook den „Gefällt mir“-Knopf | |
drückt, kann sich laut US-Justiz auf die Meinungsfreiheit berufen. Ein | |
Bundesgericht in Richmond im Bundesstaat Virginia entschied am Mittwoch, | |
dass die Verwendung der Funktion vom Recht auf freie Rede geschützt wird, | |
das in der Verfassung verankert ist. | |
Wenn jemand auf der Facebook-Seite eines Politikers „Gefällt mir“ drücke, | |
„entspricht das im Internet dem Aufstellen eines politischen Schildes im | |
Vorgarten“, schrieb das Berufungsgericht. Ein solches Schild sei laut | |
Oberstem Gerichtshofs eine Meinungsäußerung. | |
Damit entschied das Gericht im Sinne eines früheren Angestellten der | |
Polizeibehörde von Virginia. Der Mann war nach eigenen Angaben gefeuert | |
worden, weil er auf der Facebook-Seite eines politischen Gegners seines | |
Chefs den „Gefällt mir“-Knopf gedrückt hatte. Mit der Entlassung sah er | |
sein Recht auf freie Rede verletzt. Das Bundesgericht verwies den Fall nun | |
zurück an eine niedrigere Instanz. | |
Facebook und die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU hatten sich in | |
Stellungnahmen für eine Anerkennung der „Gefällt mir“-Funktion als Mittel | |
der freien Meinungsäußerung ausgesprochen. Die Nutzung des Knopfes verdiene | |
es, von der Verfassung geschützt zu werden, erklärte die ACLU. | |
19 Sep 2013 | |
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