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# taz.de -- EuGH zur unternehmerischen Freiheit: Blöd für die Schafe
> Die Chip-Kennzeichnung von Schafen ist notwendig, urteilt der EuGH. Der
> Seuchenschutz rechtfertige das höhere Entzündungsrisiko für die Tiere.
Bild: Bob Marley hätte dieses Rasta-Schaf sicher gefallen.
FREIBURG taz | Schafe müssen auch weiterhin mit einem elektronischen Chip
gekennzeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg. Der Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Schäfer sei
zur Eindämmung von Tierseuchen gerechtfertigt.
Die Maßnahme wurde von der EU im Jahr 2004 beschlossen und ist eine
Reaktion auf die Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001. Damals wurden mehrere
Millionen Tiere getötet, um die Seuche einzudämmen. Die Schäfer erhielten
dafür Entschädigungen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro. Nach Ansicht der
Agrarminister wurden aber unnötig viele Tiere getötet, weil die
Kennzeichnung der Schafe bisher unzureichend war.
Früher trugen Schafe nur eine Ohrmarke, die sie einem Ursprungsbetrieb
zuordnete. Für alle Schafe, die ab Juli 2005 geboren wurden, gilt ein neues
System. Sie erhalten eine individuelle 12-stellige Nummer, die in einer
sichtbaren Ohrmarke und zusätzlich in einem elektronischen Chip
festgehalten wird. Jeder Schäfer muss ein Bestandsregister über seine
Schafe führen, und jeder EU-Staat ein Zentralregister über die
Schäfereibetriebe und ihren Bestand.
Der Schäfer Herbert Schaible aus Aidlingen in Baden-Württemberg klagte mit
Unterstützung der Schäferverbände gegen diese Regelung, die er
unverhältnismäßig findet. Das alte Kennzeichnungssystem wäre bei
konsequenter Umsetzung ausreichend gewesen, argumentierte er. Die Kosten
der Chips seien mit rund 20 Euro pro Jahr und Schaf zu hoch. Außerdem
erhöhten Ohrmarken mit Chips das Entzündungsrisiko, weil sie schwerer seien
als die alten Ohrmarken.
Der EuGH sah in dem neuen System dennoch einen „erforderlichen“ Eingriff in
die unternehmerische Freiheit. Die Einzelkennzeichnung der Schafe erhöhe
die Rückverfolgbarkeit der Tiere deutlich, so dass Ansteckungswege besser
abgeschätzt werden können. Auch wenn fünf Prozent der Chips verloren gingen
oder nicht funktionierten, sei das System insgesamt „geeignet“. Für die
Einführung des neuen Systems könnten die Schäfer finanzielle Beihilfen
bekommen. Die höhere Entzündungswahrscheinlichkeit sei hinzunehmen, weil ja
auch die Eindämmung von Seuchen zum „Wohlbefinden“ der Tiere beitrage.
Dass die EU bisher auf eine vergleichbare Pflicht zur Einzelkennzeichnung
von Schweinen und Rindern verzichtet, hält der EuGH nicht für
diskriminierend. Die Ansteckungswahrscheinlichkeit bei Schafen, die
herumziehen, sei höher.
17 Oct 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schafe
Viehzucht
Schlachthof
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