Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kosten der Unterkunft: Schöner wohnen für Arbeitslose
> Weil die Mieten in der Stadt gestiegen sind, will Bremen in Zukunft für
> EmpfängerInnen staatlicher Hilfen höhere Mietkosten als bisher
> anerkennen.
Bild: Wohnbebauung am Stadtwerder.
Bremen will angesichts der steigenden Mieten für Arbeitslose,
AsylbewerberInnen und SozialhilfeempfängerInnen höhere Mietkosten
übernehmen. Dabei werden Haushalte mit zwei und drei Personen allerdings
etwas schlechter gestellt als bisher.
Dies soll aber nur zukünftige und nicht bestehende Mietverhältnisse
betreffen. Das geht aus einer Vorlage für die Sozialdeputation hervor, die
am Donnerstag beschlossen werden soll. Für alle anderen verbessert sich die
Situation, weil die Mietkosten-Obergrenze, die die Stadt in Zukunft
anerkennen will, für sie höher liegen wird als bisher.
Gleichzeitig schafft Bremen mit der Neuregelung erstmals eine rechtliche
Grundlage für die Übernahme von „Kosten zur Unterkunft“, wie sie im Gesetz
heißen. Weil die Sozialgerichte feststellten, dass die von Bremen nach den
Hartz-IV-Reformen im Jahr 2005 festgelegten Mietobergrenzen willkürlich
gesetzt sind, klagten viele Betroffene erfolgreich, wenn die Stadt ihre
Mietkosten nicht in der vollen Höhe übernehmen wollte.
2.100 Klagen seien bis dato in diesem Jahr wegen Hartz IV eingegangen,
sagte gestern der Sprecher des Sozialgerichts Bremen, André Schlüter. Grob
geschätzt werde in etwa 40 bis 50 Prozent der Fälle um die Kosten der
Unterkunft gestritten.
Anders als die Sozialbehörde in ihrer Vorlage behauptet, würde das
Sozialgericht dabei aber nicht verlangen, dass die „tatsächlichen
Unterkunftskosten als angemessen anzuerkennen sind“, so Schlüter. Dies
betreffe nur Einzelfälle.
„Meistens geht es darum, dass jemand in die Arbeitslosigkeit gerutscht ist
und noch in der Wohnung lebt, die er sich vorher leisten konnte.“ Richtig
sei, dass das Gericht die Stadt dazu verurteilt, noch einmal zehn Prozent
mehr anzuerkennen als sie es in der Mehrzahl der Fälle tut.
Seit 2009 richtet Bremen sich nämlich nicht mehr nach den selbst
festgelegten Mietobergrenzen, sondern in einer Übergangsregelung nach der
deutschen Wohngeldtabelle. Diese Möglichkeit hatte das Bundessozialgericht
in seiner Rechtssprechung Kommunen eingeräumt, die kein „schlüssiges
Konzept“ zur Ermittlung der Mietobergrenzen wie etwa einen Mietspiegel
vorlegen können.
Sozialgerichts-Sprecher Schlüter weist darauf hin, dass das
Bundessozialgericht aber auch festgestellt habe, dass auf das Wohngeld noch
einmal zehn Prozent draufgeschlagen werden könnten.
Das „schlüssige Konzept“ will die grüne Sozialsenatorin Anja Stahmann nun
am Donnerstag den Abgeordneten vorlegen. Dies basiert auf einer Erhebung
einer Hamburger Beratungsgesellschaft, die bereits seit Ende 2010 vorliegt,
jetzt aber überarbeitet wurde. Untersucht wurden dabei auch die
Mietangebote, die derzeit verfügbar sind. Diese sind in der Regel teurer
als bestehende Mietverhältnisse.
Herausgekommen sind Mietobergrenzen, nach denen die Hälfte aller Bremer
Wohnungen für BezieherInnen staatlicher Hilfen günstig genug sein sollen.
Einschließlich Betriebs- und ohne Heizkosten darf ein Single 377 Euro für
eine Wohnung ausgeben, ein Paar 428 Euro, eine dreiköpfige Familie 507 Euro
und vier Personen 620 Euro.
Hinzu kommen in besonders begehrten und damit teuren Vierteln
Ortsteilzuschläge zwischen zehn und 20 Prozent. Für die Neustadt gelten
diese nicht. Laut Ressortsprecher Bernd Schneider sollen wegen der
erwarteten Steigerung der Mieten die Obergrenzen im kommenden Jahr neu
untersucht und gegebenenfalls angepasst werden.
Die Sozialsenatorin erwartet, dass Vermieter jetzt Mieten erhöhen und an
die neuen Mietobergrenzen anpassen werden. „Verhindern lässt sich das
leider nicht“, sagte gestern ihr Sprecher Bernd Schneider.
Keine Änderungen wird es bei den anerkannten Wohnungsgrößen geben, wie
Schneider sagte. Auch die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Susanne
Wendland, sagte am Montag, dies sei derzeit kein Thema. Nach der
Wohnraumförderung des Landes Bremen gelten für vier Personen 85
Quadratmeter als angemessen, für eine Alleinstehende 50 Quadratmeter. Nach
diesen Richtwerten wurden die jetzt gültigen Bruttokaltmieten berechnet.
29 Oct 2013
## AUTOREN
Eiken Bruhn
## TAGS
Wohnungen
Sozialgericht
Wohngeld
Psychologie
## ARTIKEL ZUM THEMA
Mietpreise in Bremen: Profite auf Staatskosten
Bremen muss viel mehr Wohngeld zahlen. Und für Hartz-IV-Empfänger gibt es
weiterhin kaum Angebote, obwohl sie jetzt mehr für Miete ausgeben können
Studie über psychische Erkrankungen: Hartz-IV-Empfänger häufiger betroffen
Ein Drittel der Bezieher von Hartz IV haben psychische Probleme. Die
Arbeitsagentur will ihre Mitarbeiter deshalb besser ausbilden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.