Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil in Berlin: Google 25-mal im Unrecht
> Verbraucherschützer ließen Google-Klauseln zu Nutzungsbestimmungen und
> Datenschutz für rechtswidrig erklären. Es zeichnet sich ein langer Streit
> ab.
Bild: Drohen schlechte Zeiten? Google als Holzmedium.
BERLIN dpa | Verbraucherschützer haben sich in erster Instanz mit einer
Klage gegen verschiedene Punkte der Nutzungsbestimmungen und der
Datenschutzerklärung von Google durchgesetzt.
Das Landgericht Berlin erklärte insgesamt 25 Klauseln für rechtswidrig, wie
der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) [1][am Dienstag mitteilte.]
Sie seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Rechte der
Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig, Google will in Berufung gehen.
Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Google habe sich in der
Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, „möglicherweise“
gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter
Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten
miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Chef Gerd Billen. Für
Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen
sollten, kritisierte er.
Zudem ist aus Sicht des vzbv keine rechtskonforme Einwilligung in die
Nutzung personenbezogener Daten möglich, wenn Verbraucher bei der
Registrierung lediglich eine Erklärung mit dem folgenden Text ankreuzen:
„Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die
Datenschutzerklärung gelesen.“
Google ist der Ansicht, dass die Verbraucherschützer nicht befugt sind,
gegen die Datenschutzerklärung zu klagen, weil sie nicht Teil der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei. Billen forderte eine erweiterte
Klagebefugnis: „Verbraucherverbände müssen ohne Hürden auch gegen
datenschutzrechtliche Verstöße vorgehen können.“ Die neue Bundesregierung
solle eine entsprechende Regelung schaffen.
Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es laut vzbv unter
anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen,
Funktionen von Diensten abzuschaffen sowie sämtliche in den Diensten
eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen.
„Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt,
dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang
mit den entsprechenden Gesetzen sind“, erklärte ein Google-Sprecher am
Dienstagabend.
20 Nov 2013
## LINKS
[1] http://www.vzbv.de/12512.htm
## TAGS
Google
Verbraucherschutz
Datenschutz
Datenschutz
Datenschutz
Google
Kinderpornografie
## ARTIKEL ZUM THEMA
Streit um Datenschutz in Frankreich: Google geht gegen Geldstrafe vor
Die französische Behörde Cnil ordnete im Datenschutz-Streit mit Google eine
Strafzahlung in Höhe von 150.000 Euro an. Der Konzern will sich wehren.
Übernahme von Thermostat-Hersteller: Google drängt in die Haushalte
Der Internetkonzern will angeblich beim Stromsparen helfen. Tatsächlich
baut er aber seinen Einflussbereich im Alltag weiter aus.
Millionenstrafe gegen Google: Einfach mal das Surfverhalten erfasst
Weil Google bei Apples Browser Safari ohne das Wissen der Nutzer Cookies
hinterlassen hat, muss der Konzern in den USA eine Strafe zahlen. Nicht zum
ersten Mal.
Google und Microsoft bereinigen Suche: Keine Hinweise auf Kinderpornos
Google und Microsoft haben in ihren Suchmaschinen Hinweise auf
kinderpornographische Inhalte gelöscht. Wer trotzdem danach sucht, sieht
einen Warnhinweis.
US-Urteil zu Google Books: „Die ganze Gesellschaft profitiert“
Seit Jahren scannt Google alte Bücher und macht sie digital verfügbar. Und
seit Jahren klagt die US-Autorenvereinigung dagegen. Ein Richter wies ihr
Ansinnen nun ab.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.