# taz.de -- Urteil in Berlin: Google 25-mal im Unrecht | |
> Verbraucherschützer ließen Google-Klauseln zu Nutzungsbestimmungen und | |
> Datenschutz für rechtswidrig erklären. Es zeichnet sich ein langer Streit | |
> ab. | |
Bild: Drohen schlechte Zeiten? Google als Holzmedium. | |
BERLIN dpa | Verbraucherschützer haben sich in erster Instanz mit einer | |
Klage gegen verschiedene Punkte der Nutzungsbestimmungen und der | |
Datenschutzerklärung von Google durchgesetzt. | |
Das Landgericht Berlin erklärte insgesamt 25 Klauseln für rechtswidrig, wie | |
der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) [1][am Dienstag mitteilte.] | |
Sie seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Rechte der | |
Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Das Urteil ist noch nicht | |
rechtskräftig, Google will in Berufung gehen. | |
Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Google habe sich in der | |
Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, „möglicherweise“ | |
gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter | |
Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten | |
miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Chef Gerd Billen. Für | |
Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen | |
sollten, kritisierte er. | |
Zudem ist aus Sicht des vzbv keine rechtskonforme Einwilligung in die | |
Nutzung personenbezogener Daten möglich, wenn Verbraucher bei der | |
Registrierung lediglich eine Erklärung mit dem folgenden Text ankreuzen: | |
„Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die | |
Datenschutzerklärung gelesen.“ | |
Google ist der Ansicht, dass die Verbraucherschützer nicht befugt sind, | |
gegen die Datenschutzerklärung zu klagen, weil sie nicht Teil der | |
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei. Billen forderte eine erweiterte | |
Klagebefugnis: „Verbraucherverbände müssen ohne Hürden auch gegen | |
datenschutzrechtliche Verstöße vorgehen können.“ Die neue Bundesregierung | |
solle eine entsprechende Regelung schaffen. | |
Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es laut vzbv unter | |
anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen, | |
Funktionen von Diensten abzuschaffen sowie sämtliche in den Diensten | |
eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen. | |
„Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt, | |
dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang | |
mit den entsprechenden Gesetzen sind“, erklärte ein Google-Sprecher am | |
Dienstagabend. | |
20 Nov 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://www.vzbv.de/12512.htm | |
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