Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Pussy-Riot-Verfahren wird neu aufgerollt: Können diese Frauen hass…
> Der oberste russische Gerichtshof ordnet eine Überprüfung der Urteile
> gegen die Aktivistinnen an. Das unterstellte Motiv des „Hasses“ sei nicht
> ausreichend bewiesen.
Bild: Könnten bald auf die Anklagebank zurückkehren: Pussy Riot.
MOSKAU afp | Russlands Oberster Gerichtshof hat die Überprüfung der Urteile
gegen die Musikerinnen der Punkband Pussy Riot angeordnet. Vor allem an den
Motiven der Frauen gebe es Zweifel, hieß es in dem am Donnerstag auf der
Internetseite des Gerichts veröffentlichten Urteil.
Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Alechina sitzen derzeit eine zweijährige
Lagerhaftstrafe ab. Ihnen war vorgeworfen worden, im Februar 2012 aus
„Hass“ ein Punkgebet in einer Moskauer Kathedrale gegen den heutigen
Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt zu haben.
Das Motiv des Hasses sei nicht ausreichend bewiesen worden, urteilte der
Gerichtshof nun und verwies die Sache an das zuständige Moskauer Gericht
zurück. Außerdem seien weder das junge Alter der Angeklagten, noch ihre
familiäre Situation oder die Gewaltfreiheit ihrer Taten berücksichtigt
worden. Tolokonnikowa und Alechina haben beide kleine Kinder.
Tolokonnikowas Verteidigung hatte Anfang November beim Obersten Gerichtshof
die sofortige Freilassung der Musikerin beantragt. Die beiden
Pussy-Riot-Mitglieder sollen planmäßig im März kommenden Jahres aus der
Haft freikommen. Bislang scheiterten alle Versuche, eine vorzeitige
Haftentlassung zu erreichen.
12 Dec 2013
## TAGS
Pussy Riot
Russland
Moskau
Gefängnis
Russland
Pussy Riot
Pussy Riot
Russland
Russland
Pussy Riot
Moskau
Pussy Riot
Russland
Pussy Riot
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neuer Protestclip von Pussy Riot: „Ich liebe Russland, ich bin Patriot“
Von der Frauenband ist nur noch eine Musikerin übrig geblieben. Sie rappt
jetzt gegen Vetternwirtschaft und Korruption eines russischen Clans.
Pussy-Riot-Frauen gründen NGO: Punkerinnen werden politisch
Die zwei aus der Haft entlassenen Pussy-Riot-Frauen wollen sich nun für
Gefangene einsetzen. In ihrem Kollektiv ist das umstritten.
Amnestie in Russland: Zweite Pussy-Riot-Sängerin frei
Nach Maria Aljochina hat auch Nadeschda Tolokonnikowa das Gefängnis
verlassen. Beide Pussy-Riot-Mitglieder wollen sich künftig für
Menschenrechte einsetzen.
Künstlersolidarität mit Pussy Riot: Noch viel mehr Druck
Mit „Pussy Riot Freedom“ veröffentlichen Künstlerinnnen ein
Solidaritätsalbum für die russische Punkband. Der Kampf geht auch nach
ihrer Freilassung weiter
Amnestiegesetz in Russland: Keine Hoffnung für Chodorkowski
Die russische Duma verabschiedet das angekündigte Amnestiegesetz. Bis zu
25.000 Häftlinge könnten freikommen, darunter die Pussy-Riot-Musikerinnnen.
Inhaftierte Pussy-Riot-Musikerin: Ehemann wartet auf Lebenszeichen
Pjotr Wersilow hat seit zwei Wochen keinen Kontakt zu Nadeschda
Tolokonnikowa - offenbar eine Strafmaßnahme. Über ihren derzeitigen
Aufenthaltsort herrscht Unklarheit.
Proteste in Russland: Die Opposition meldet sich zurück
Tausende demonstrieren in Moskau für die Freilassung aller politischen
Gefangenen. Die Polizei zeigt sich gelassener als bei früheren
Kundgebungen.
Inhaftierte Kreml-Kritikerin: Pussy-Riot-Sängerin isst wieder
Nadeschda Tolokonnikowa beendet ihren Hungerstreik. Aus Protest gegen die
Bedingungen in der Haft hatte sie acht Tage keine Nahrung zu sich genommen.
Hungerstreik von Pussy-Riot-Mitglied: Musikerin in Einzelhaft
Erst kündigte sie an, in den Hungerstreik zu treten. Jetzt ist die
Pussy-Riot-Musikerin Nadeschda Tolokonnikowa in Einzelhaft verlegt worden.
Verhandlung über Pussy-Riot-Mitglied: Per Video ins Gericht zugeschaltet
Ein russisches Gericht verhandelt über die vorzeitige Haftentlassung von
Pussy-Riot-Mitglied Maria Alechina. Selbst teilnehmen darf sie aber nicht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.