# taz.de -- Pussy-Riot-Verfahren wird neu aufgerollt: Können diese Frauen hass… | |
> Der oberste russische Gerichtshof ordnet eine Überprüfung der Urteile | |
> gegen die Aktivistinnen an. Das unterstellte Motiv des „Hasses“ sei nicht | |
> ausreichend bewiesen. | |
Bild: Könnten bald auf die Anklagebank zurückkehren: Pussy Riot. | |
MOSKAU afp | Russlands Oberster Gerichtshof hat die Überprüfung der Urteile | |
gegen die Musikerinnen der Punkband Pussy Riot angeordnet. Vor allem an den | |
Motiven der Frauen gebe es Zweifel, hieß es in dem am Donnerstag auf der | |
Internetseite des Gerichts veröffentlichten Urteil. | |
Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Alechina sitzen derzeit eine zweijährige | |
Lagerhaftstrafe ab. Ihnen war vorgeworfen worden, im Februar 2012 aus | |
„Hass“ ein Punkgebet in einer Moskauer Kathedrale gegen den heutigen | |
Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt zu haben. | |
Das Motiv des Hasses sei nicht ausreichend bewiesen worden, urteilte der | |
Gerichtshof nun und verwies die Sache an das zuständige Moskauer Gericht | |
zurück. Außerdem seien weder das junge Alter der Angeklagten, noch ihre | |
familiäre Situation oder die Gewaltfreiheit ihrer Taten berücksichtigt | |
worden. Tolokonnikowa und Alechina haben beide kleine Kinder. | |
Tolokonnikowas Verteidigung hatte Anfang November beim Obersten Gerichtshof | |
die sofortige Freilassung der Musikerin beantragt. Die beiden | |
Pussy-Riot-Mitglieder sollen planmäßig im März kommenden Jahres aus der | |
Haft freikommen. Bislang scheiterten alle Versuche, eine vorzeitige | |
Haftentlassung zu erreichen. | |
12 Dec 2013 | |
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