Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Krisenforscher über Schokourteil: „Den falschen Gegner ausgesuch…
> Frank Roselieb sieht den Schaden für die Stiftung Warentest nach der
> Niederlage gegen Ritter als begrenzt an. Ihre Sturköpfigkeit wundert ihn
> aber.
Bild: Streitgegenstand: die Ritter-Sport-Sorte „Voll-Nuss“.
taz: Herr Roselieb, wie groß [1][ist der Vertrauensverlust für die Stiftung
Warentest durch dieses Urteil]?
Frank Roselieb: Der Vertrauensverlust wird begrenzt bleiben. Denn die
Stiftung Warentest hat eine lange Tradition, arbeitet nicht
gewinnorientiert und ist über alle Medien hinweg gut aufgestellt. So kann
sie die Tests und Verfahren transparent darstellen und Reputation
zurückgewinnen. Wenn sie weiterhin stur bleibt und die nächste Instanz
verliert, sieht es schon anders aus.
Die Tester sollen also auf die Berufung verzichten, obwohl sie sich bei
ihrem Prüfverfahren fehlerlos wähnen?
Mich hat die Sturköpfigkeit der Stiftung in diesem Fall von Anfang an
gewundert. Auch Tests sind nicht perfekt. Hier wurde einfach behauptet,
dass die von Ritter benötigte Menge Piperonal nicht auf natürlichem Wege
erzeugt werden könne. Dabei braucht Ritter im Jahr vielleicht 7 oder 8
Kilogramm davon. Diese Menge lässt sich natürlich gewinnen. Dieser Hochmut
hat mich überrascht.
Schadet diese Sturheit dem Image mehr als das Eingeständnis eines Fehlers?
So ist es. Das sieht man auch bei Politikerrücktritten. Es wird einem übel
genommen, wenn man einen Fehler nicht eingestehen kann. Mit Ritter hat sich
die Stiftung zudem den falschen Gegner ausgesucht. Das ist eine grundsolide
Firma mit einem Ökounternehmer an der Spitze.
Werden sich nach der ersten Niederlage der Stiftung auch andere Unternehmen
gegen deren Urteile wehren?
Ich glaube nicht an eine Klagewelle gegen die Warentester. Normalerweise
werden die Tests vorher mit der Industrie abgestimmt und sehr genau
durchgeführt. Gegen die Bewertung vorzugehen dürfte kaum erfolgreich sein.
Bei Ritter liegt der Fall anders. Das Unternehmen hat sich nicht gegen die
Note „mangelhaft“ gewehrt, sondern nur gegen die Behauptung, Inhaltsstoffe
falsch zu deklarieren. Hier lag die offene Flanke beim Test. So angreifbar
sind andere Tests nicht.
Gibt es vergleichbare Fälle?
Wir haben lange gesucht. Bekannt ist nur der Fall des Nudelherstellers
Birkel, der unerlaubt Flüssigeier bei der Herstellung einsetzte und durch
eine völlig überzogene Behördenwarnung einen erheblichen wirtschaftlichen
Schaden erlitt. Das Unternehmen konnte einen Millionenbetrag als
Schadenersatz vom Land Baden-Württemberg erstreiten. Ansonsten haben wir
keinen David gefunden, der sich gegen den Goliath erfolgreich wehren
konnte.
Was sollte die Stiftung nun tun?
Sie sollte aus dem Schmollwinkel herauskommen und ihre Testkriterien
verbessern. Auch stünde ihr ein wenig mehr Zurückhaltung bei der
Präsentation spektakulärer Testergebnisse gut zu Gesicht.
13 Jan 2014
## LINKS
[1] /Stiftung-Warentest-vs-Ritter-Sport/!130880/
## AUTOREN
Wolfgang Mulke
## TAGS
Ritter Sport
Stiftung Warentest
Ritter Sport
Ritter Sport
Aroma
Ritter Sport
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ritter Sport vs. Stiftung Warentest: Dem Chef geht's auf die Nüsse
Die Stiftung Warentest hat mit ihrer Abwertung der Vollnuss-Schokolade
Ritter Sport fast in den Abgrund getrieben. So sieht's jedenfalls der
Schokoladenchef.
Stiftung Warentest vs. Ritter Sport: Quadratisch, praktisch, erfolgreich
Im Streit um ein Vanillearoma in Nussschokolade hat Ritter Sport einen
juristischen Erfolg erzielt. Die einstweilige Verfügung gegen die Stiftung
Warentest bleibt bestehen.
Aromastoffe in Lebensmitteln: Natürlich – und doch künstlich
Sägespäne im Erdbeerjoghurt? Ganz so schlimm ist es nicht. Dennoch:
Verbraucherschützer kritisieren die Kennzeichnung von Aromastoffen.
Streit um „Ritter-Sport“-Schokolade: Richter schlägt Vergleich vor
Im Streit zwischen Stiftung Warentest und Ritter Sport um einen Aromastoff
regt das Gericht ein gemeinsames Gutachten an. Die Begeisterung hält sich
in Grenzen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.