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# taz.de -- Israelischer Gesetzesentwurf: Haftstrafen für Nazivergleiche
> NS-Symbole und -Schmähungen sind in Israel ein häufiger Bestandteil des
> politischen Diskurses. Ein neues Gesetz sieht dafür hohe Bußgelder vor –
> oder Gefängnis.
Bild: Protest mit Judenstern: Ultraorthodoxe demonstrieren in Israel gegen die …
JERUSALEM afp | Ein neues Gesetz, das die unangemessene Verwendung der
Bezeichnung „Nazi“ oder von Nazi-Symbolen unter harte Strafen stellt, wird
am Mittwoch in erster Lesung im israelischen Parlament debattiert. Wie
israelische Medien berichten, sieht der Entwurf bis zu sechs Monate
Gefängnis oder ein Bußgeld von umgerechnet 20.000 Euro vor, wenn politische
Gegner als „Nazis“ geschmäht werden oder Symbole wie Hakenkreuze,
gestreifte KZ-Gefangenenkleidung und der gelbe Davidstern als Protestmittel
genutzt werden.
Die Gesetzesinitiative geht vom Abgeordneten Schimon Ohajon von Unser Haus
Israel aus, der dem Knesset-Ausschuss gegen Antisemitismus vorsitzt.
Unterstützt wird er von Abgeordneten der beiden liberalen
Regierungsparteien Hatnuah und Es Gibt Zukunft.
Zu Beginn der Woche fand der Entwurf bereits eine Mehrheit im
Kabinettsgremium für die Gesetzgebung. „Die unerträgliche Art, in der diese
Terminologie und Symbolik im öffentlichen politischen Streit alltäglich
genutzt werden, verletzt die Gefühle der Holocaust-Überlebenden und ihrer
Nachkommen“, heißt es in der Präambel.
Vor allem israelische Ultraorthodoxe oder Rechtsextremisten unter den
Siedlern nutzen Nazischmähungen und Symbole des Nationalsozialismus häufig
bei Demonstrationen als Mittel der Provokation. Aber auch im politischen
Parteienstreit gehören verletzende Nazi-Vergleiche in Israel zum
Standardvokabular.
## Gegenargument Meinungsfreiheit
Während die Befürworter des neuen Gesetzes vor der Verharmlosung und
Relativierung der NS-Verbrechen warnen, sehen Kritiker die Meinungs- und
Redefreiheit in Gefahr. So heißt es im zentralen Leitartikel der
linksliberalen Tageszeitung Haaretz vom Dienstag: „So ungerechtfertigt und
widerlich diese Rhetorik in vielen Fällen auch ist, muss insbesondere in
Israel die Kritik von Taten und Meinungen zulässig sein, die an diejenigen
der Nazis erinnern.“
Wer sich persönlich beleidigt fühle, könne sich schon heute zivilrechtlich
verteidigen, schreibt die Zeitung. Im Gesetzentwurf wird klargestellt, dass
die Verwendung der NS-Begriffe und -Symbole „zu Zwecken der Bildung, der
Dokumentation, der geschichtlichen Darstellung und wissenschaftlichen
Forschung“ nicht strafbar sind.
14 Jan 2014
## TAGS
Nazivergleich
Israel
Gesetzentwurf
Holocaust
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