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# taz.de -- Kommentar zur Piraten-Klage: Berliner Piraten erleiden Schiffbruch
> Die Geschäftsordnung des Parlaments verstoße gegen die Landesverfassung,
> fand die Oppositions-Partei und klagte. Die Richter schüttelten nur den
> Kopf. Kein Wunder.
Bild: Geschäftsordnungsnerd bei der Arbeit.
Vor dem Verfassungsgerichtshof sind die Piraten mit ihrer teilweise
skurrilen Klage auf ganzer Linie gescheitert: Die Richter urteilten, dass
die Geschäftsordnung des Parlaments nicht gegen die Landesverfassung
verstößt. Die 15 Piraten-Abgeordneten erweckten mit ihrer Klage allerdings
auch den Eindruck, als würde es ihnen dabei mehr um theoretische
Grundsatzfragen als um echte Probleme in dieser Stadt gehen.
Ein Beispiel: Die Piraten störten sich daran, dass ein Antrag nur gemeinsam
von mindestens sieben Abgeordneten ins Parlament eingebracht werden darf.
Sie fanden, dies verletzte die Rechte des einzelnen Abgeordneten – dieser
müsse auch allein einen Antrag einbringen dürfen. Die Frage mag interessant
für Geschäftsordnungsnerds sein. Aber nicht für die Realität. Denn wenn ein
Abgeordneter nicht einmal sechs andere Abgeordnete findet, die seinen
Antrag unterstützen, dann findet der Antrag am Ende ohnehin keine Mehrheit
im Plenum, sondern führt nur zu mehr Selbstbeschäftigung im Parlament.
## Kopfschütteln der Richter
Ebenso war auch die Brisanz der Postfrage kaum zu erkennen. Die Piraten
sahen ihre Rechte als Abgeordnete auch deshalb verletzt, weil die
Poststelle des Abgeordnetenhauses ihnen ihre Briefe nicht direkt zustellt,
sondern über die Fraktion verteilen lässt. Bei den Verfassungsrichtern
lösten die Piraten damit schon während der mündlichen Verhandlung
Kopfschütteln, Fassungslosigkeit und ironische Kommentare aus. Die Idee mit
der Klage ging für die Piraten insgesamt ziemlich nach hinten los.
15 Jan 2014
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## TAGS
Abgeordnetenhauswahlen 2016
Arte
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