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# taz.de -- Streit um Markenrechte: Vom Totenkopf zum Doppelkopf
> Der FC St. Pauli und der Vermarkter Upsolut zanken weiter um die
> Merchandising-Rechte des Clubs. Einigen sie sich nicht, droht ein
> Fanartikel-Chaos.
Bild: Möchte der FC St. Pauli wieder auf eigene Rechnung verkaufen: Fanartikel.
HAMBURG taz | Der Gerichtsmarathon zwischen dem FC St. Pauli und dem
Vermarkter Upsolut geht voraussichtlich in die nächste Runde. Im Streit um
die Vermarktungsrechte des Vereins hatte das Hanseatische Oberlandesgericht
(OLG) ein für den Verein überwiegend positives Urteil gesprochen, gegen das
nun aber beide Seiten Revision eingelegt haben. Der Fall geht damit vor den
Bundesgerichtshof (BGH), der klären muss, wie lang die Laufzeit eines
Lizenzvertrages grundsätzlich sein darf.
Als der auf 30 Jahre terminierte Vertrag geschlossen wurde, stand der
Verein vor der Insolvenz. Um ihn zu retten, unterzeichnete das
Club-Präsidium zähneknirschend das Papier, das Upsolut langfristig das Gros
der Merchandising-Erlöse sichert. Die heutige Vereinsführung argumentiert
nun, die extreme Laufzeit sei sittenwidrig, da Upsolut dem damaligen
Drittligisten die Pistole auf die Brust gesetzt habe. Jährlich gehen dem
Club so zwischen 500.000 und einer Million Euro durch die Lappen.
Das OLG hatte Mitte Dezember entschieden, dass der 2004 zwischen dem Club
und dem Vermarkter geschlossene Vertrag über die Rechte an den Fanartikeln
in einigen Punkten wohl rechtswidrig, nicht aber sittenwidrig und damit
unwirksam sei. St. Paulis Begehren auf eine rückwirkende Aufhebung des
bisherigen Wettbewerbsverbots, das dem Verein verbietet, eigene Fanartikel
anzubieten, wies das Gericht zwar zurück, verkürzte die Vertragslaufzeit
aber von 30 auf zehn Jahre. Zum 30. Juni hätte der FC St. Pauli demnach
seine Vermarktungsrechte komplett zurückerhalten.
Nun aber existiert ein rechtliches Vakuum. Sollte der Club Vermarktung und
Vertrieb der Artikel selbst übernehmen, würde er gegenüber Upsolut
schadenersatzpflichtig, falls der BGH das OLG-Urteil kassieren sollte.
Umgekehrt müsste Upsolut dem Verein Millionen zurückzahlen, sollte er
weiter die Fanartikel produzieren und vermarkten, der BGH aber das
Hamburger Urteil bestätigen. Nicht auszuschließen ist deshalb, dass St.
Pauli und Upsolut vom 1. Juli an parallel eigene Kollektionen vertreiben –
der Totenkopf käme dann gleich in doppelter Ausführung auf den Markt.
Da das Verfahren vor dem BGH zwei bis vier Jahre dauern dürfte, besteht
deshalb Einigungsdruck auf die beiden Parteien. Für Anfang Februar haben
sich St. Paulis Präsidium und die Upsolut GmbH nun zu Gesprächen
verabredet, um doch noch eine außergerichtliche Einigung hinzubekommen. Die
Hoffnung aber ist begrenzt: Man brauche schon „viel Fantasie auf beiden
Seiten“, so St. Pauli-Geschäftsführer Michael Meeske, um den Knoten noch zu
durchschlagen.
29 Jan 2014
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
Hamburg
St. Pauli
Fanartikel
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