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# taz.de -- Klimagas kommt nicht unter die Erde: Verbot statt Moratorium
> Das Verpressen von Kohlendioxid in den Boden will Niedersachsens
> rot-grüne Landesregierung per Gesetz untersagen. Bislang galt lediglich
> ein Moratorium.
Bild: Ausgespielt: CO2-Verpressungs-Anlagen wie diese werden in Niedersachsen w…
HANNOVER taz | Niedersachsens rot-grüne Landesregierung will die
umstrittene unterirdische Speicherung von klimaschädlichem Kohlendioxid mit
einem eigenen Landesgesetz verbieten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf
wolle man möglichst noch vor der Sommerpause im Landtag einbringen,
erklärte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) am Dienstag.
Dieser Weg ist im Bundesgesetz zur sogenannten CCS-Technologie von 2012
vorgesehen. Vor allem auf Druck Niedersachsens und Schleswig-Holsteins kam
damals ein Veto-Recht für die Länder ins Gesetz. Die beiden Nord-Länder
gelten als geologisch besonders für CCS geeignet: Dort liegen laut
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe die meisten der
deutschlandweit 408 potenziellen CO2-Speicherstätten.
In diese unterirdischen Stätten wird beim CCS Kohlendioxid, das in
Kohlekraftwerken anfällt, verpresst. Dort soll es eingeschlossen und von
der Atmosphäre getrennt bleiben, so die Hoffnung der Befürworter. Kritiker
befürchten Gefahr für Mensch um Umwelt, sollte Kohlendioxid wieder
austreten. „Die Risiken sind nicht abzuschätzen“, fürchtet auch ein
Sprecher des Wirtschaftsministeriums.
Während Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) nach
Inkrafttreten des Bundesgesetzes umgehend von der Länderklausel Gebrauch
machte, beschränkte sich Niedersachsens damalige schwarz-gelbe
Landesregierung auf einen befristeten Stopp: Statt CCS wie im Nachbarland
per Landesgesetz auszuschließen, rief man ein dreijähriges Moratorium aus.
Die Zeit wolle man nutzen, um zu allen potenziell geeigneten
CCS-Lagerstätten in Niedersachsen die erforderlichen Gegenargumente zu
finden, so die Ankündigung 2012.
Ein solches Abwägen zwischen der Nutzung für CCS und anderen Nutzungen wie
etwa dem Tourismus schreibt der Bund den Ländern vor, wenn sie ihr
Veto-Recht einsetzen wollen. Die damalige rot-rot-grüne Opposition warf
Schwarz-Gelb dennoch vor, sich vor der Landtagswahl 2013 um eine endgültige
Entscheidung zu drücken.
Man „gaukelt falsche Sicherheit vor“, hieß es vom damaligen
SPD-Vizefraktionschef Olaf Lies. Das Veto-Recht sei rechtlich umstritten,
auch weil die Zuständigkeit der Länder vor den Küsten ab der
Zwölf-Meilen-Zone ende. Von dort an ist wieder der Bund zuständig –
entsprechend könne im Meeresgrund auch weiterhin CO2 verpresst werden,
warnte Lies, der heute als Wirtschaftsminister beim rot-grünen
Gesetzesvorstoß die Federführung hat. Auch Grünen-Fraktionschef Stefan
Wenzel, heute Umweltminister, nannte die Regelung „fatal“. Nur ein
Bundesgesetz könne CCS hinter der Küste verhindern.
Eine Notwendigkeit, in Sachen Zwölf-Meilen-Zone zusätzlich auf Bundesebene
tätig zu werden, sieht man jetzt aber nicht, wie es aus dem
SPD-Wirtschaftsministerium heißt. Auch zu den Argumenten, mit denen man die
CCS-Technologie rechtssicher in Niedersachsen ausschließen will, mag man
sich derzeit nicht äußern. Der Gesetzentwurf sei in der Abstimmung zwischen
Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, erklärt ein Sprecher.
Dem wolle man nicht vorgreifen.
25 Mar 2014
## AUTOREN
Teresa Havlicek
## TAGS
Schwerpunkt Korruption
CCS
CCS
Schwerpunkt Klimawandel
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