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# taz.de -- US-Gericht kippt Parteispendenhürde: Gebt her die Moneten
> Im US-Wahlkampf spielte Geld schon immer eine große Rolle. Jetzt hob das
> Oberste Gericht die Beschränkung für Wahlkampfspenden auf.
Bild: US-Präsident Barack Obama auf Wahlkampftour.
WASHINGTON dpa | Im einem aufsehenerregenden Urteil hat der Oberste
Gerichtshof in den USA die Beschränkung für Wahlkampfspenden aufgehoben.
Bislang durfte eine Einzelperson in den zwei Jahren vor einer Wahl
insgesamt höchstens 123 200 Dollar (knapp 90 000 Euro) an Kandidaten und
Parteien spenden. Diese Grenze schränke jedoch die in der Verfassung
verankerte Meinungsfreiheit ein, urteilte der Supreme Court am Mittwoch in
Washington.
Zur Begründung meinte der Vorsitzende Richter John Roberts, es gebe kein
wichtigeres Recht in der Demokratie als das Recht, auf Wahlen Einfluss zu
nehmen.
Das Urteil fiel mit 5:4 Richterstimmen knapp aus. Sofort wurden kritische
Stimmen laut. Der Richterspruch werde „sehr wahrscheinlich die bereits
große Rolle des Geldes in der amerikanischen Politik verstärken“, meinte
die New York Times. Den Richterspruch mit der Meinungsfreiheit zu
begründen, verhöhne die Verfassung, sagte J. Gerald Hebert vom Campaign
Legal Center, das sich für eine Reform der Parteienfinanzierung einsetzt,
dem National Journal.
Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses, der Republikaner John Boehner,
lobte das Urteil hingegen. „Ich bin für Freiheit. Glückwunsch!“ sagte
Boehner laut dem Politik-Portal politico.com. Das Recht auf freie
Meinungsäußerung schließe auch das Recht ein, sein Geld uneingeschränkt
spenden zu können.
## Beschränkung für einzelne Kandidaten
Bereits 2010 hatte der Supreme Court die Schleusen für Unternehmen und
Gewerkschaften geöffnet, über Spenden an unabhängige Gruppen ungezügelt
Geld in Wahlkämpfe zu stecken.
Zwar sieht das Urteil vom Mittwoch vor, dass ein Spender auch künftig nicht
mehr als 5200 Dollar an einen einzelnen Kandidaten für Wahlen und Vorwahlen
ausgeben darf. Doch es gibt künftig keine Beschränkung mehr, wie vielen
Kandidaten ein Einzelspender unter die Arme greift.
Geklagt hatte ein Amerikaner aus dem US-Bundesstaat Alabama, der im
zurückliegenden Wahlkampf 16 Kandidaten unterstützte. Eigentlich wollte er
noch weitere Kandidaten sowie politische Vereinigungen finanziell fördern,
was ihm die Vorschriften untersagten.
## Vorangegangene Klage
##
Der Kläger hatte argumentiert, dass diese Beschränkungen sein
verfassungsmäßiges Recht der freien Meinungsäußerung beschränkte. Das
Gericht entsprach dem nun und stellte fest, dass Spenden die Ausübung des
persönlichen Rechts einer politischen Willensbekundung widerspiegelten.
Richter Roberts unterschied dabei in seiner Argumentation zwischen dem
legitimen Einfluss des Geldes bei Wahlen und dem Einfluss des Geldes auf
den späteren politischen Entscheidungsprozess.
Das Urteil dürfte erheblichen Einfluss auf die Kongresswahlen Anfang
November haben. Die oppositionellen Republikaner wollen dann im US-Senat
die Mehrheit der Demokraten von Präsident Barack Obama kippen.
3 Apr 2014
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USA
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