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# taz.de -- Kommentar Schwarzer und Kachelmann: Schlechte Verliererin
> Alice Schwarzer kann es nicht ertragen, dass der Fall Kachelmann mit
> einem Freispruch endete. Also versucht sie es mit Rufmord.
Bild: Alice Schwarzer nimmt es mit dem Rechtsstaat nicht so genau.
Alice Schwarzer ist eine Meisterin der Suggestion. Dass sie damit im Fall
Kachelmann nicht durchkommt, lässt ihr keine Ruhe. Sie will die Revision
des letzten Kachelmann-Urteils. Das wurde abgelehnt, weshalb sie nun
Beschwerde einlegt. Das ist ihr Recht, Erfolg aber ist ihr nicht zu
wünschen.
Worum es ging: Ende 2011 hatte die von Schwarzer herausgegebene Zeitschrift
Emma in einer Glosse vorgeschlagen, die Begriffe „einvernehmlicher Sex“ und
„Unschuldsvermutung“ zu Unworten des Jahres zu küren. Beide Begriffe hatten
in Kachelmanns Vergewaltigungsprozess eine Rolle gespielt.
Die Begründung: „Da fragt man am besten … Claudia D. oder irgendeine von
den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger
nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden.“ Mit „Claudia D.“
hatte die Presse den Namen von Kachelmanns Ex-Geliebter abgekürzt, die ihn
angezeigt hatte.
Sie habe den Eindruck erweckt, der freigesprochene Wettermoderator sei ein
Vergewaltiger, hatte das Oberlandesgericht geurteilt. Habe sie nicht,
konterte Schwarzer, es sei um „Sprachkritik“ und „Meinungsfreiheit“
gegangen. Dem Eindruck des Gerichts aber kann man sich tatsächlich schwer
entziehen – zumal dieses Aneinanderrücken von Legalität und Illegalität
eine Spezialität Schwarzers ist. So werden öfter mal Prostitution und
Zwangsprostitution vermischt, Pornografie und Gewalt sind auf einmal eins,
Islam und Islamismus finden sich in trauter Eintracht.
## Unglaubliche Urteile in Sachen Vergewaltigung
Das Problem ist, dass Gerichte hierzulande unglaubliche Urteile in Sachen
Vergewaltigung fällen. Da regnet es Freisprüche, weil „Aussage gegen
Aussage“ steht. Weil die Frau sich angeblich nicht genug gewehrt hat oder
ihre Lage nicht „objektiv schutzlos“ gewesen sei. Das lautstark zu
kritisieren heißt aber noch lange nicht, dass man nach Gutdünken die
Freigesprochenen öffentlich „Vergewaltiger“ nennen darf. Hat Schwarzer ja
auch nicht. Sie hat ja nur den Eindruck erweckt. Schlau, wie sie ist. Aber
dieser rhetorische Kniff bleibt eben ein Kniff. Das Ergebnis ist dasselbe.
Es gibt in der Tat viel Sprachkritik zu üben im Fall Kachelmann, man
erinnere sich an das „Opfer-Abo“, das tatsächlich Unwort des Jahres wurde.
Allerdings: Die „Unschuldsvermutung“ und die Tatsache, dass es auch
„einvernehmlichen Sex“ gibt, gehören sicher nicht dazu. Sie zu Unworten
erklären zu wollen, zeigt eher ein Manko der Autorin: Für sie nämlich gab
es im Fall Kachelmann von Anfang an keine Unschuldsvermutung und keinen
einvernehmlichen Sex. Punkt.
Aber ohne Unschuldsvermutung kein Rechtsstaat. Das kann es auch nicht sein,
was Schwarzer will, oder?
4 Jul 2014
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Alice Schwarzer
Jörg Kachelmann
Revision
Vergewaltigung
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Alice Schwarzer
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