| # taz.de -- Kommentar Schwarzer und Kachelmann: Schlechte Verliererin | |
| > Alice Schwarzer kann es nicht ertragen, dass der Fall Kachelmann mit | |
| > einem Freispruch endete. Also versucht sie es mit Rufmord. | |
| Bild: Alice Schwarzer nimmt es mit dem Rechtsstaat nicht so genau. | |
| Alice Schwarzer ist eine Meisterin der Suggestion. Dass sie damit im Fall | |
| Kachelmann nicht durchkommt, lässt ihr keine Ruhe. Sie will die Revision | |
| des letzten Kachelmann-Urteils. Das wurde abgelehnt, weshalb sie nun | |
| Beschwerde einlegt. Das ist ihr Recht, Erfolg aber ist ihr nicht zu | |
| wünschen. | |
| Worum es ging: Ende 2011 hatte die von Schwarzer herausgegebene Zeitschrift | |
| Emma in einer Glosse vorgeschlagen, die Begriffe „einvernehmlicher Sex“ und | |
| „Unschuldsvermutung“ zu Unworten des Jahres zu küren. Beide Begriffe hatten | |
| in Kachelmanns Vergewaltigungsprozess eine Rolle gespielt. | |
| Die Begründung: „Da fragt man am besten … Claudia D. oder irgendeine von | |
| den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger | |
| nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden.“ Mit „Claudia D.“ | |
| hatte die Presse den Namen von Kachelmanns Ex-Geliebter abgekürzt, die ihn | |
| angezeigt hatte. | |
| Sie habe den Eindruck erweckt, der freigesprochene Wettermoderator sei ein | |
| Vergewaltiger, hatte das Oberlandesgericht geurteilt. Habe sie nicht, | |
| konterte Schwarzer, es sei um „Sprachkritik“ und „Meinungsfreiheit“ | |
| gegangen. Dem Eindruck des Gerichts aber kann man sich tatsächlich schwer | |
| entziehen – zumal dieses Aneinanderrücken von Legalität und Illegalität | |
| eine Spezialität Schwarzers ist. So werden öfter mal Prostitution und | |
| Zwangsprostitution vermischt, Pornografie und Gewalt sind auf einmal eins, | |
| Islam und Islamismus finden sich in trauter Eintracht. | |
| ## Unglaubliche Urteile in Sachen Vergewaltigung | |
| Das Problem ist, dass Gerichte hierzulande unglaubliche Urteile in Sachen | |
| Vergewaltigung fällen. Da regnet es Freisprüche, weil „Aussage gegen | |
| Aussage“ steht. Weil die Frau sich angeblich nicht genug gewehrt hat oder | |
| ihre Lage nicht „objektiv schutzlos“ gewesen sei. Das lautstark zu | |
| kritisieren heißt aber noch lange nicht, dass man nach Gutdünken die | |
| Freigesprochenen öffentlich „Vergewaltiger“ nennen darf. Hat Schwarzer ja | |
| auch nicht. Sie hat ja nur den Eindruck erweckt. Schlau, wie sie ist. Aber | |
| dieser rhetorische Kniff bleibt eben ein Kniff. Das Ergebnis ist dasselbe. | |
| Es gibt in der Tat viel Sprachkritik zu üben im Fall Kachelmann, man | |
| erinnere sich an das „Opfer-Abo“, das tatsächlich Unwort des Jahres wurde. | |
| Allerdings: Die „Unschuldsvermutung“ und die Tatsache, dass es auch | |
| „einvernehmlichen Sex“ gibt, gehören sicher nicht dazu. Sie zu Unworten | |
| erklären zu wollen, zeigt eher ein Manko der Autorin: Für sie nämlich gab | |
| es im Fall Kachelmann von Anfang an keine Unschuldsvermutung und keinen | |
| einvernehmlichen Sex. Punkt. | |
| Aber ohne Unschuldsvermutung kein Rechtsstaat. Das kann es auch nicht sein, | |
| was Schwarzer will, oder? | |
| 4 Jul 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Heide Oestreich | |
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