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# taz.de -- Kritik an Banken: Ausstieg aus Wohndarlehen zu teuer
> Verbraucherschützer bemängeln, dass Kreditinstitute in vielen Fällen zu
> viel kassieren. Nun wollen sie Entschädigungszahlungen deckeln.
Bild: Kreditkündigung wegen Trennung oder Arbeitslosigkeit? Das wird teuer.
BERLIN taz | Wer den eigenen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen möchte
– etwa weil er umziehen muss, arbeitslos geworden ist oder den Partner
verloren hat –, darf sich auf saftige Sonderzahlungen gefasst machen.
Kreditinstitute können dafür eine Entschädigung fordern. Im Schnitt sind
das derzeit rund 11 Prozent der noch zu zahlenden Summe. Vor einigen Jahren
waren es noch rund 4 Prozent.
So hoch seien die Sonderzahlungen noch nie gewesen, sagte Dorothea Mohn.
Sie ist Teamleiterin für Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv), der mehr als 3.400 Fälle aus den Jahren 2007 bis 2013 analysiert
hat. In vielen Fällen werde eindeutig zu viel kassiert.
Deutsche Privathaushalte hatten 2013 bei den Banken rund 836 Milliarden
Euro Schulden für Wohndarlehen. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung
gibt es, damit den Banken kein Schaden entsteht, wenn die Darlehen früher
zurückgezahlt werden: Ein solcher käme zustände, wenn sie das vorzeitig
zurückbezahlte Geld wieder anlegen müssen und die Zinsen zu diesem
Zeitpunkt niedriger sind als zum ursprünglich geplanten Termin.
Mohn sagte aber auch, dass die Berechnungsmethoden „für die Verbraucher
ungünstig“ seien. „Laut unseren Berechnungen sind in 40 Prozent der Fälle
die geforderten Beträge um 10 Prozent zu hoch. In 10 Prozent der Fälle sind
sie sogar um 50 Prozent zu hoch“, ergänzte Arno Gottschalk, der
Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. In Deutschland seien viel
höhere Beiträge als in europäischen Vergleichsländern zu zahlen.
Mohn sieht eine Chance darin, dass bis 2015 eine EU-Richtlinie zu
Wohnimmobiliendarlehen in deutsches Recht umgesetzt werden muss, die dann
2016 geltendes Recht werden soll. Diese enthalte Möglichkeiten,
entsprechende Änderungen einfließen zu lassen, etwa eine standardisierte
Berechnungsmethode: „Diese Berechnungen müssen endlich eindeutig,
transparent und fair werden“, sagte sie.
Außerdem müssten die Verbraucher vor extremen Ausschlägen der
Ausgleichsforderungen geschützt werden. So sollten die Sonderzahlungen auf
höchstens 5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Kredits gedeckelt werden,
um „existenzgefährdende Extrembelastungen von Kreditnehmern künftig zu
vermeiden“, heißt es in dem Bericht.
Außerdem verlangen die Verbraucherschützer, dass die Banken verpflichtet
werden, vor Abschluss eines Vertrags darüber aufzuklären, wie sie die Höhe
der Sonderzahlung berechnen.
8 Jul 2014
## AUTOREN
Simon Pötschko
## TAGS
Banken
Kreditinstitute
Immobilien
Verbraucherschutz
Kredite
Banken
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