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# taz.de -- Festlegen fällt schwer: Bezirk in Entscheidungsnot
> Die Fraktionen in Altona können sich nicht zur Übernahme des
> Bürgerbegehrens „Bürgerwillen verbindlich machen“ durchringen.
Bild: Männer die wichtig aussehen, streben dem Rathaus Altona zu.
HAMBURG-ALTONA taz | Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei in der
Bezirksversammlung Altona und Vertrauensmann des Bürgerbegehrens
„Bürgerwillen verbindlich machen“, Robert Jarowoy, gerät in Rage, wenn er
an die Hauptausschuss-Sitzung des Bezirks Altona denkt. „Die Fraktionen tun
alle so, als würde sie es alles gar nichts angehen“, schimpft er.
Das höchste Gremium neben der Bezirksversammlung konnte sich am
Mittwochabend nicht durchringen, sich mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren
auseinanderzusetzen oder sich diesem sogar anzuschließen. Eine Entscheidung
wurde auf August vertagt. Das bestätigt Bezirksamtssprecher Nils Fischer.
„Der Hauptausschuss hat das Bürgerbegehren zur Kenntnis genommen, es ist
aber nicht weiter debattiert worden.“
Damit wird es eng. Denn nach der Gesetzeslage muss sich ein
Bezirksparlament binnen zwei Monaten einem Bürgerbegehren inhaltlich
anschließen, um einen Bürgerentscheid – also eine Abstimmung aller
Wahlberechtigter in Altona – zu vermeiden.
Eine inhaltliche Zustimmung dürfte eigentlich keine große Barriere
darstellen, fordern doch alle Parteien seit Jahren mehr bezirkliche
Kompetenzen und Entscheidungsspielräume bei lokalen Themen. Doch es geht
auch ans Eingemachte.
Sollte sich Altona dem Begehren anschließen, könnten andere Bezirke folgen.
Langfristig könnte es zu einem Volksentscheid für die Änderung der
Landesverfassung kommen, die den Bezirksversammlungen eigene
Entscheidungskompetenzen einräumen würde. Das Evokationsrecht des Senats
wäre perdu.
Wohl auch aus diesem Grund war die Zulassung des Bürgerbegehrens bis
zuletzt eine Hängepartie. So hatte die Initiative „Bürgerwillen verbindlich
machen“ zwar das notwendige Quorum von 5.300 Wahlberechtigten mit der
Einreichung von 6.000 Unterschriften eigentlich gepackt und schon die
Mitteilung vom Bezirksamt erhalten, dass das Bürgerbegehren erfolgreich
gewesen sei. Nur Stunden später kam die Korrektur, dass das Begehren nach
dem momentanen Stand gescheitert sei.
Spitzfindige Juristen hatten eine Neuheit entdeckt: Vor zwei Jahren sei die
Vorschrift geändert worden, dass sich das Quorum der Wahlberechtigten an
den „letzten Bezirkswahlen“ zu orientieren habe, berichtet
Bezirksamtssprecherin Kerstin Godenschwege. Da die Initiative ihre
Unterschriften jedoch zwei Tage nach den Bezirkswahlen eingereicht habe,
habe ein neues Quorum gegolten. „Durch Zuzug ist die Einwohnerzahl
gestiegen und damit habe sich auch das Quorum verändert“, sagt
Godenschwege.
Dass 16-Jährige zum ersten Mal mitwählen durften, sei nicht entscheidend
gewesen. „Unterschriften von 16-Jährigen sind auch beim Bürgerbegehren
anerkannt worden“, sagt Godenschwege. Eine Nachzählung des Bezirksamtes
habe ergeben, dass das Bürgerbegehren so oder so erfolgreich war.
„Wenn sich der Bezirk das Bürgerbegehren nicht zu eigen macht, kommt es
binnen vier Monaten zu einem Bürgerentscheid“, sagt Bezirksamtssprecher
Fischer. „Aber noch ist ja etwas Zeit.“ Der Initiative wäre eine Übernahme
lieber. „Dann kann man die 100.000 Euro an Portokosten sparen und
Initiativen im Stadtteil zur Verfügung stellen“, sagt eine Aktivistin.
10 Jul 2014
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Bezirke
Landesverfassung
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