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# taz.de -- Wegen rassistischer Beleidigung: Exemplarische Strafe verhängt
> Eine Ex-Kandidatin des Front National muss wegen rassistischer
> Beleidigung für neun Monate in Haft. Der FN sieht einen „juristischen
> Hinterhalt“.
Bild: Beide unbelehrbar: Anne-Sophie Leclère und ihr Vorbild Marine Le Pen.
PARIS taz | Das Gericht von Cayenne in Französisch-Guyana hat Anne-Sophie
Leclère, eine Exkandidatin des Front National in Rethel in den Ardennen,
wegen rassistischer Beleidigung der Justizministerin Christiane Taubira zu
neun Monaten Haft ohne Bewährung, 50.000 Euro Bußgeld und fünfjährigen
Verlust der Wählbarkeit verurteilt. Leclère hatte 2013 auf Facebook eine
Fotomontage der aus Guyana stammenden Ministerin publiziert, auf der diese
einem Äffchen gleichgesetzt wurde.
Uneinsichtig versuchte Leclère dies vor Fernsehkameras als Humor zu
rechtfertigen. Als man ihr klar machen wollte, dass der Affenvergleich nach
französischem Gesetz ein Delikt sei, meinte sie erbost über die ihr
politisch nicht genehme Taubira, diese sei „eine Wilde“, deren Platz eher
auf Ästen der Bäume sei als in einem Ministerium.
Die FN-Führung sah sich daraufhin gezwungen, sich vor den Gemeindewahlen
von dieser kompromittierenden lokalen Spitzenkandidatin zu distanzieren und
sie aus der Partei auszuschließen. Bei dieser internen Sanktion wollte es
aber Taubira nicht belassen. Sie selbst hat nicht Klage eingereicht, aber
die von ihr gegründete Organisation Walwari in Guyana. Darum fand die
Verhandlung in diesem französischen Überseedepartement statt. Weder die
Angeklagte, die in Rethel einen Laden führt, noch ihr Anwalt waren zum
Prozess erschienen.
Das stimmte das Gericht sicher nicht nachsichtig. Der Richter, der offenbar
ein exemplarisches Urteil gegen den Rassismus fällen wollte, ging über den
Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die hatte fünf Monate verlangt.
Leclère meint weiterhin, sie habe sich nichts vorzuwerfen. „Das ist völlig
disproportioniert. Ich bin keine Delinquentin.“ Sie will gegen das Urteil
Berufung einlegen.
## FN sieht „Hinterhalt“
Der FN wurde in derselben Sache zu 30.000 Euro verurteilt. In einer
Erklärung der Partei wird der Prozess als „juristischer Hinterhalt“
diskreditiert und dem Gerichtspräsidenten Parteilichkeit vorgeworfen. Er
sei bekannt als Mitglied der Richtergewerkschaft Syndicat de la
Magistrature. Diese wird vom FN als politischer Gegner eingestuft.
Vergeblich hatte der FN verlangt, der Richter müsse in den Ausstand treten.
Es handle sich um „die schwerste Verurteilung wegen des Rechts auf freie
Meinungsäußerung seit Langem“. Als „unverhältnismäßig“ kritisierte F…
Florian Philippot das Strafmaß. FN-Gründer Jean-Marie Le Pen verglich das
Gericht mit der „stalinistischen Justiz von Nordkorea“ und meint, die
Richter in Guyana hätten die „Moral vergewaltigt“ und „das Gesetz
verraten“.
Taubira sagte am Mittwoch in einer kurzen Reaktion, in Frankreich würden
Richter nach dem Gesetz und nicht nach irgendwelchen Fantasievorstellungen
urteilen. Regierungssprecher Stéphane Le Foll forderte von allen Respekt
für die Unabhängigkeit der Justiz.
16 Jul 2014
## AUTOREN
Rudolf Balmer
## TAGS
Christiane Taubira
Schwerpunkt Rassemblement National
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Frankreich
Christiane Taubira
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