| # taz.de -- Urteil zur Vergnügungssteuer: Tantra ist Sex | |
| > „Ganzheitliches Wohlbefinden“ oder „Gelegenheit zu sexuellen | |
| > Vergnügungen“? Ein Gericht entscheidet: Für Tantra-Massagen ist | |
| > Vergnügungssteuer fällig. | |
| Bild: Tantra-Massage: eine „sinnliche Reise“. | |
| MANNHEIM dpa | Für eine Tantra-Ganzkörpermassage muss Vergnügungssteuer | |
| gezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg | |
| entschied in einem am Montag in Mannheim veröffentlichten Urteil im Fall | |
| eines Stuttgarter Massagestudios, dass die Steuer in einem solchen Fall | |
| rechtmäßig sei. Die Inhaberin des Studios scheiterte damit mit ihrer | |
| Berufung gegen ein bundesweit beachtetes Urteil des Verwaltungsgerichts | |
| Stuttgart. (Az. 2 S 3/14) | |
| Die Stadt Stuttgart hatte von der Inhaberin des Studios Vergnügungssteuer | |
| verlangt und dies laut Gericht damit begründet, dass sie mit dem Angebot | |
| einer Tantra-Ganzkörpermassage unter Einbeziehung des Intimbereichs im | |
| Sinne der Steuersatzung „gezielt Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ | |
| einräume. | |
| Die Studiobetreiberin machte dagegen geltend, Hauptzweck der Massage sei | |
| nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das „ganzheitliche Wohlbefinden und | |
| eine ganzheitliche Selbsterfahrung im Sinne der tantrischen | |
| Erkenntnislehre“. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies ihre Klage im | |
| vergangenen November ab. Vor dem VGH scheiterte die Betreiberin nun mit | |
| ihrer Berufung. | |
| Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die | |
| Vergnügungssteuersatzung der Stadt Stuttgart entgegen der Ansicht der | |
| Klägerin nicht auf Einrichtungen mit Bezug zum Rotlichtmilieu beschränkt | |
| sei. Eine Tantra-Massage unter Einbeziehung des Intimbereichs biete „bei | |
| objektiver Betrachtungsweise eine Zerstreuung und Entspannung mit | |
| erotischem Bezug“. Hieran könne bei der Werbung des Studios, aber auch der | |
| Grundsätze des Tantramassagen-Verbandes „nicht ernstlich gezweifelt | |
| werden“. | |
| Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VGH ließ die Revision zwar | |
| nicht zu. Die Entscheidung kann aber binnen eines Monats durch Beschwere | |
| beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. | |
| 21 Jul 2014 | |
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