# taz.de -- Urteil zur Vergnügungssteuer: Tantra ist Sex | |
> „Ganzheitliches Wohlbefinden“ oder „Gelegenheit zu sexuellen | |
> Vergnügungen“? Ein Gericht entscheidet: Für Tantra-Massagen ist | |
> Vergnügungssteuer fällig. | |
Bild: Tantra-Massage: eine „sinnliche Reise“. | |
MANNHEIM dpa | Für eine Tantra-Ganzkörpermassage muss Vergnügungssteuer | |
gezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg | |
entschied in einem am Montag in Mannheim veröffentlichten Urteil im Fall | |
eines Stuttgarter Massagestudios, dass die Steuer in einem solchen Fall | |
rechtmäßig sei. Die Inhaberin des Studios scheiterte damit mit ihrer | |
Berufung gegen ein bundesweit beachtetes Urteil des Verwaltungsgerichts | |
Stuttgart. (Az. 2 S 3/14) | |
Die Stadt Stuttgart hatte von der Inhaberin des Studios Vergnügungssteuer | |
verlangt und dies laut Gericht damit begründet, dass sie mit dem Angebot | |
einer Tantra-Ganzkörpermassage unter Einbeziehung des Intimbereichs im | |
Sinne der Steuersatzung „gezielt Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ | |
einräume. | |
Die Studiobetreiberin machte dagegen geltend, Hauptzweck der Massage sei | |
nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das „ganzheitliche Wohlbefinden und | |
eine ganzheitliche Selbsterfahrung im Sinne der tantrischen | |
Erkenntnislehre“. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies ihre Klage im | |
vergangenen November ab. Vor dem VGH scheiterte die Betreiberin nun mit | |
ihrer Berufung. | |
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die | |
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Stuttgart entgegen der Ansicht der | |
Klägerin nicht auf Einrichtungen mit Bezug zum Rotlichtmilieu beschränkt | |
sei. Eine Tantra-Massage unter Einbeziehung des Intimbereichs biete „bei | |
objektiver Betrachtungsweise eine Zerstreuung und Entspannung mit | |
erotischem Bezug“. Hieran könne bei der Werbung des Studios, aber auch der | |
Grundsätze des Tantramassagen-Verbandes „nicht ernstlich gezweifelt | |
werden“. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VGH ließ die Revision zwar | |
nicht zu. Die Entscheidung kann aber binnen eines Monats durch Beschwere | |
beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. | |
21 Jul 2014 | |
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