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# taz.de -- Maulkorb für Israel-Verteidiger: Platzverweis für „Israel“-Ruf
> Bei einem Hamburger Protestmarsch gegen den Gaza-Krieg schickt die
> Polizei einen Kritiker weg, weil er Gefahr lief, von Demonstranten
> angegriffen zu werden.
Bild: Bei dieser Demonstration erteilte die Polizei einem "Israel"-Rufer einen …
HAMBURG taz | Die Hamburger Polizei hat einem Mann einen Platzverweis
erteilt, weil er während einer Demonstration gegen den Gaza-Krieg
wiederholt „Israel“ rief. Die Polizei schickte ihn mit der Begründung weg,
er habe die Menge gegen sich aufgebracht. „Sie waren im Begriff, sich auf
ihn zu zu stürzen“, sagte eine Polizeisprecherin. Der Hamburger
Staatsrechtler Ulrich Karpen hält den Platzverweis für unverhältnismäßig.
Bei den Demonstrationen gegen die Kriegsführung Israels im Gazastreifen und
die Besetzung palästinensischen Landes durch Israel war es in den
vergangenen Wochen in verschiedenen norddeutschen Städten zu gewalttätigen
Auseinandersetzungen gekommen. In Hannover wurden Ende Juni pro-israelische
Gegendemonstranten angegriffen, als sie eine Israel-Fahne zeigten. In
Göttingen schlugen sich die Teilnehmer einer „Demonstration für Gaza“ mit
Gegendemonstranten. In Bremen wurde bei einer pro-palästinensischen
Demonstration Mitte Juli ein Passant schwer verletzt, als er einem
taz-Reporter beistehen wollte.
In Hamburg hatte Ende vergangener Woche die Palästinensische Gemeinschaft
in Deutschland (PGD) zur Demonstration aufgerufen. Dabei wurden, so
beschreibt es der Blogger Gerd Buurmann auf [1][WWW.TAPFERIMNIRGENDWO.COM],
Parolen wie „Kindermörder Israel“ und „Frauenmörder Israel“ gebrüllt…
ehemaliger CDU-Bezirksabgeordneter, der seinen Namen nicht genannt wissen
möchte und auch nicht mit der Presse sprechen will, kam auf dem Weg zum
Einkaufen vorbei und begann „Israel, Israel“ zu rufen. Daraufhin haben laut
Buurmann Männer aus dem Protestmarsch versucht, auf ihn loszugehen.
Die Rufe aus der Demonstration seien ebenso wie die „Israel“-Rufe von der
Meinungsfreiheit gedeckt gewesen, sagt Polizeisprecherin Karina Sadowski.
Aber der einzelne Mann habe die Menge gegen sich aufgebracht. „Es bestand
die Gefahr, dass etwas passiert“, sagt Sadowski. „Die hätten ihn ja
irgendwann angegriffen.“ Die Polizei habe den Mann daher gebeten, zu gehen
und, als er sich weigerte, seine Personalien aufgenommen und ihn des
Platzes verwiesen.
„Das macht keiner gern“, versichert Sadowski. Sie spricht von einem
Dilemma, in dem ihre Kollegen gesteckt hätten, schließlich sei die
Demonstration angemeldet gewesen. Die Meinungsfreiheit des einsamen Rufers
bleibe gewahrt, weil er jederzeit eine eigene Demo anmelden könnte.
Der Staatsrechtler und ehemalige CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Karpen sieht
das anders: Bei einer Demonstration aus dem Publikum heraus eine
Gegenmeinung kundzutun, sei zulässig, es sei denn, es handelte sich um eine
schwere Beschimpfung. „Solange er sich dem Zug nicht in den Weg stellt und
nicht tätlich wird, ist es unzulässig, ihn wegen der Äußerung einer
Gegenmeinung zu belangen“, findet Karpen.
Eine solche Demonstration bezwecke ja gerade, eine Meinungsbildung zu dem
Thema zu ermöglichen. Dass Gegenmeinungen geäußert würden, sei
verständlich, so Karpen. Wenn jemand des Platzes verwiesen werde, sei das
ein polizeilicher Eingriff von großem Gewicht. Im vorliegenden Fall sei er
mit großer Wahrscheinlichkeit nicht verhältnismäßig gewesen.
In Niedersachsen beschäftigt sich das Parlament mit den
Gaza-Demonstrationen, weil dabei zum Teil auch antisemitische Parolen
gerufen wurden. Die oppositionellen Christdemokraten haben das Thema in den
Landtag eingebracht.
5 Aug 2014
## LINKS
[1] http://WWW.TAPFERIMNIRGENDWO.COM
## AUTOREN
Gernot Knödler
Gernot Knödler
## TAGS
Israel
Antisemitismus
Demonstrationen
Bremen
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
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