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# taz.de -- Erkrankungen durch Asbest: Kampf für bessere Entschädigung
> Ein Bündnis will die Ansprüche von Asbestkranken auf Entschädigung
> verbessern. Doch die Deutsche Krebsgesellschaft sperrt sich.
Bild: Schwierige Anerkennung: Viele Asbesterkrankte sind Bauarbeiter.
Tausende Krebspatienten, die durch Asbest krank geworden sind, könnten von
einem aktuellen Antrag an die Bundesregierung profitieren. Ein Bündnis aus
deutschen und internationalen Krebsorganisationen, Selbsthilfegruppen und
Gewerkschaften fordert, dass Asbestgeschädigte leichter als berufskrank
anerkannt und entschädigt werden. Dafür müsste ein Paragraf im Siebten
Sozialgesetzbuch geändert werden. Doch einer der wichtigsten Akteure, die
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), will den Antrag nicht unterstützen.
Gründe hat die DKG den Initiatoren trotz mehrfacher Nachfragen bisher nicht
genannt.
Sowohl im Westen als auch im Osten Deutschlands boomte das Geschäft mit
Asbest in den 60er und 70er Jahren. Bis heute ist die Zahl der
Asbestkranken jedes Jahr gestiegen. Ungefähr 1.500 Personen sterben allein
in Deutschland pro Jahr an offiziell anerkannten Asbest-Krankheiten. Etwa
3.650 neue Berufskranke aufgrund von Asbest haben die
Berufsgenossenschaften im Jahr 2012 anerkannt.
Doch die Zahl der Betroffenen ist viel höher, da die Berufsgenossenschaften
je nach Krankheit bis zu 80 Prozent der Anträge ablehnen.
## Ungerechte Regelungen
Ärzte und Erkrankte kritisieren seit Jahren, dass die aktuellen Regelungen
realitätsfremd und ungerecht sind. Denn die Betroffenen müssen nachweisen,
dass ihre Krankheit durch Asbest am Arbeitsplatz verursacht wurde. Doch die
meisten Arbeiter wussten gar nicht, mit welch gefährlichem Stoff sie
arbeiten. Heute existieren viele Firmen aus dieser Zeit nicht mehr – und
auch die Unterlagen fehlen.
Auf dem Deutschen Krebskongress im Februar forderten die Teilnehmenden in
einer „Berliner Erklärung“ daher, eine Umkehr oder zumindest eine
Erleichterung der Beweislast im Gesetz zu verankern. Sie können sich unter
anderem auf das Europäische Parlament berufen, welches bereits im März
vergangenen Jahres gefordert hatte, die Beweislast nicht den Opfern
aufzuerlegen.
Doch seit dem Kongress ist ein halbes Jahr nichts passiert. Zwar haben alle
16 Landeskrebsgesellschaften den Antrag bereits im März angenommen. Auch
vier internationale Organisationen, darunter die Union of International
Cancer Control (UICC), haben unterschrieben. Doch die Deutsche
Krebsgesellschaft, die mit ihrem wissenschaftlichen Renommée über viel
politischen Einfluss verfügt, verweigert ihre Unterstützung. Im Gespräch
habe ein Vorstandsmitglied gegenüber dem Initiator der „Berliner
Erklärung“, dem Onkologen Ulrich Kleeberg, geäußert: Man wolle nicht gegen
die Berufsgenossenschaften agieren. Pikant: DKG-Präsident Wolff Schmiegel
leitet hauptberuflich eine berufsgenossenschaftliche Klinik.
## Appell an Krebsgesellschaft
Gegenüber der taz sagte eine Sprecherin der DKG, man halte die aktuellen
Regelungen für ausreichend. Außerdem sei der Antrag in einigen Punkten
nicht präzise genug formuliert. Weshalb der Vorstand seit Monaten auf kein
Gespräch mit den Initiatoren der „Berliner Erklärung“ eingeht, und welche
Bedingungen erfüllt sein müssten, um den Antrag zu unterstützen, erklärte
die DKG-Sprecherin nicht.
In den nächsten Wochen wollen Kleeberg und die anderen Verfasser der
„Berliner Erklärung“ die DKG in einem offenen Brief noch einmal auffordern,
ihre Haltung zu überdenken. „Zur Not werden wir uns eben ohne die DKG an
die Bundesregierung wenden und für die Interessen der Asbestkranken
eintreten“, meint Kleeberg. Eins sei jedoch klar: Die Deutsche
Krebsgesellschaft werde ihrem Grundsatz, ihren Einfluss zum Wohle des
krebskranken Patienten einzusetzen, so nicht gerecht.
10 Aug 2014
## AUTOREN
Marina Engler
## TAGS
Asbest
Krebs
Bremerhaven
Asbest
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