# taz.de -- Versicherung aufgeschwatzt: Reisevermittler darf nicht tricksen | |
> Der Verbraucherzentralenverband gewinnt eine Klage gegen Opodo. Es geht | |
> um eine Servicegebühr, die bei Nichtnutzung einer Kreditkarte anfällt. | |
Bild: Wer abheben will, darf sich nicht austricksen lassen. | |
BERLIN taz | Die Internetreisevermittlungsfirma Opodo darf Kunden nicht | |
durch eine irreführende Buchungsgestaltung und unseriöse Warnhinweise zum | |
Abschluss von Reiseversicherungen verleiten. Das hat das Landgericht Berlin | |
nach einer Klage des Verbraucherzentralen-Bundesverbands (VZBV) am Freitag | |
entschieden. | |
Die Berliner Richter verpflichteten das Unternehmen außerdem dazu, die für | |
die meisten Zahlungsweisen erhobene Servicepauschale von Anfang an in den | |
Flugpreis einzurechnen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung muss Opodo ein | |
Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro zahlen. | |
Opodo hatte nach Auffassung der Verbraucherschützer Kunden mit einer | |
unfairen Masche zum Abschluss einer Reiseversicherung gedrängt. Kunden, die | |
keine Versicherung wollten, mussten zunächst ausdrücklich auf den | |
angebotenen Reiseschutz verzichten und erklären, dass sie im Notfall alle | |
Kosten selbst zahlen. Nach dieser klaren Entscheidung öffnete sich ein | |
neues Fenster, in dem Opodo vor hohen Stornokosten und täglich mehr als | |
500.000 Flugverspätungen warnte und außerden die Reiseversicherung erneut | |
anpries. | |
Wer dann auf das Feld „Weiter“ klickte, um endlich mit der Buchung | |
fortzufahren, entschied sich damit doch für die zuvor abgelehnte | |
Versicherung – und das meist ungewollt. Denn das im Button nur | |
kleingedruckte „Ich möchte abgesichert sein“ war ebenso leicht zu überseh… | |
wie die alternative Option „Weiter ohne Versicherung“. | |
## Servicegebühr unzulässig | |
Die Richter hatten für solche Tricks kein Verständnis. Mit der Warnung vor | |
hohen Stornokosten baue das Unternehmen eine Drohkulisse auf, die mit der | |
Realität nicht übereinstimme. Der Hinweis auf die vielen Flugverspätungen | |
sei schlicht irreführend, weil Passagiere bei längeren Verspätungen auch | |
ohne Versicherung Ansprüche gegen die Fluggesellschaft haben. Die | |
Gestaltung der Internetseite verleite den Kunden durch irreführende | |
Warnhinweise und eine farblich und textlich auffällige Gestaltung dazu, | |
„die fakultative Zusatzleistung ohne bewusste Entscheidung abzunehmen“, | |
heißt es in der Urteilsbegründung. | |
Die Richter untersagten Opodo außerdem, die Gesamtpreise der ausgewählten | |
Flüge am Buchungsbeginn zu niedrig auszuweisen. Die angezeigten Preise | |
galten nur für die Zahlung per American Express Karte. Für alle anderen | |
Zahlungsweisen kam eine so genannte Servicepauschale dazu. Dies erfuhren | |
die Kunden allerdings erst nach Eingabe ihrer persönlichen Daten im dritten | |
Buchungsschritt. | |
Das Gericht schloss sich der Auffassung des Verbraucherverbandes an, dass | |
es sich bei der Servicepauschale für die große Mehrzahl der Kunden um | |
unvermeidbares Entgelt handelt. Sie ist deshalb von Anfang an in den | |
Gesamtpreis einzurechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. | |
29 Aug 2014 | |
## AUTOREN | |
Richard Rother | |
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Versicherung | |
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