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# taz.de -- Daily Dope (675): Spitzensportlern droht Strafanstalt
> Der erste Entwurf eines deutschen Antidopinggesetzes sieht schwere
> Strafen vor. Das dürfte den Sportfunktionären kaum gefallen.
Bild: Immer rein in die Vene.
BERLIN taz | Es ist ein grundsätzlicher Richtungswechsel, den das
Bundesjustiz- und Innenministerium derzeit gemeinsam vornehmen. Sportlern,
die dopen, drohen künftig Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Auch der
Besitz von Dopingmitteln soll strafbar werden. Das steht in einem ersten
Entwurf der Bundesregierung für ein Antidopinggesetz, dessen Inhalte zu
Wochenanfang bereits über die Berliner Zeitung und den Deutschlandfunk
weiterverbreitet wurden.
Betroffen von dem neuen Antidopinggesetz sind all diejenigen, die im
Testpool der Nationalen Antidopingagentur (Nada) geführt werden und somit
Einnahmen über den Sport erzielen. Das sind derzeit rund 7.000 Athleten.
Bislang unterstanden betrügende Athleten allein der Sportgerichtsbarkeit.
Strafrechtlich wurden nur die Hintermänner über das Arzneimittelgesetz ins
Visier genommen. Die „Verschreibung“, die „Anwendung“ und das
„Inverkehrbringen“ von Dopingmitteln wurden als Straftatbestände
festgehalten.
Durch das neue Antidopinggesetz der Bundesregierung soll nun auch die Nada
gestärkt werden, indem ihr ein behördenähnlicher Status erteilt wird. So
kann sie mit Gerichten und Staatsanwaltschaften einfacher Informationen
austauschen. In der Vergangenheit kam es an dieser Schnittstelle immer
wieder zu Reibungsverlusten.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich zuletzt zwar für ein
Antidopinggesetz ausgesprochen. Die nun geplante Ausgestaltung dürfte den
Sportfunktionären aber kaum gefallen. Sie hatten sich in der Vergangenheit
ausdrücklich gegen die Ausdehnung der Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln
auf geringe Mengen ausgesprochen.
Die Umkehr der Beweislast vor staatlichen Gerichten, so argumentierte man,
führe dazu, dass dopende Sportler nicht mehr unmittelbar gesperrt werden
könnten. Zeitraubende Verfahren würden stattdessen geführt werden müssen.
Umgekehrt hatte man sich beim DOSB für eine Kronzeugenregelung
ausgesprochen, die im Entwurf der Bundesregierung fehlt. Dabei hat sich
dieses juristische Instrument bei der Aufarbeitung der Dopinggeschichte von
Radprofi Lance Armstrong in den USA als sehr nützlich erwiesen.
29 Sep 2014
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Doping
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Doping
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Schwerpunkt Olympische Spiele 2024
Radsport
Doping
Markus Rehm
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