# taz.de -- Daily Dope (675): Spitzensportlern droht Strafanstalt | |
> Der erste Entwurf eines deutschen Antidopinggesetzes sieht schwere | |
> Strafen vor. Das dürfte den Sportfunktionären kaum gefallen. | |
Bild: Immer rein in die Vene. | |
BERLIN taz | Es ist ein grundsätzlicher Richtungswechsel, den das | |
Bundesjustiz- und Innenministerium derzeit gemeinsam vornehmen. Sportlern, | |
die dopen, drohen künftig Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Auch der | |
Besitz von Dopingmitteln soll strafbar werden. Das steht in einem ersten | |
Entwurf der Bundesregierung für ein Antidopinggesetz, dessen Inhalte zu | |
Wochenanfang bereits über die Berliner Zeitung und den Deutschlandfunk | |
weiterverbreitet wurden. | |
Betroffen von dem neuen Antidopinggesetz sind all diejenigen, die im | |
Testpool der Nationalen Antidopingagentur (Nada) geführt werden und somit | |
Einnahmen über den Sport erzielen. Das sind derzeit rund 7.000 Athleten. | |
Bislang unterstanden betrügende Athleten allein der Sportgerichtsbarkeit. | |
Strafrechtlich wurden nur die Hintermänner über das Arzneimittelgesetz ins | |
Visier genommen. Die „Verschreibung“, die „Anwendung“ und das | |
„Inverkehrbringen“ von Dopingmitteln wurden als Straftatbestände | |
festgehalten. | |
Durch das neue Antidopinggesetz der Bundesregierung soll nun auch die Nada | |
gestärkt werden, indem ihr ein behördenähnlicher Status erteilt wird. So | |
kann sie mit Gerichten und Staatsanwaltschaften einfacher Informationen | |
austauschen. In der Vergangenheit kam es an dieser Schnittstelle immer | |
wieder zu Reibungsverlusten. | |
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich zuletzt zwar für ein | |
Antidopinggesetz ausgesprochen. Die nun geplante Ausgestaltung dürfte den | |
Sportfunktionären aber kaum gefallen. Sie hatten sich in der Vergangenheit | |
ausdrücklich gegen die Ausdehnung der Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln | |
auf geringe Mengen ausgesprochen. | |
Die Umkehr der Beweislast vor staatlichen Gerichten, so argumentierte man, | |
führe dazu, dass dopende Sportler nicht mehr unmittelbar gesperrt werden | |
könnten. Zeitraubende Verfahren würden stattdessen geführt werden müssen. | |
Umgekehrt hatte man sich beim DOSB für eine Kronzeugenregelung | |
ausgesprochen, die im Entwurf der Bundesregierung fehlt. Dabei hat sich | |
dieses juristische Instrument bei der Aufarbeitung der Dopinggeschichte von | |
Radprofi Lance Armstrong in den USA als sehr nützlich erwiesen. | |
29 Sep 2014 | |
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Markus Rehm | |
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