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# taz.de -- Runter von der Abschussliste: Kastration soll Katzen retten
> In dieser Woche startet Schleswig-Holstein ein Kastrationsprojekt für
> Katzen. Das soll ihren Abschuss und den Tod von Singvögeln verhindern.
Bild: Können in Schleswig-Holstein abgeschossen werden: Katzen.
HAMBURG taz | Die Todeszone beginnt für Katzen in Schleswig-Holstein 200
Meter entfernt vom letzten Haus des Dorfes. Paragraf 23 des
Landesjagdgesetzes erlaubt hier ihren Abschuss. Jagdverbände rechtfertigen
dies mit dem Artenschutz. Tierschützer fordern dagegen seit Langem ein
Abschussverbot für Katzen und Hunde.
Nun scheint, wenn nicht eine Lösung, so doch ein Kompromiss in Sicht: Am
Montag haben Vertreter von Land, Kommunen, Tierschutzverbänden und
Tierärzteschaft ein Pilotprojekt zur Katzenkastration vereinbart. Es knüpft
an Erfahrungen mit einem Modellvorhaben namens „Kastration gegen
Katzenelend“ im Kreis Nordfriesland an.
Damit hofft man, die Zahl der Katzen zu begrenzen und zugleich von ihnen
gejagte Singvögel, Kleinsäuger und Amphibien zu schützen. Die Zahl der
streunenden Katzen liegt im Land bei geschätzten 75.000. Diese sind nach
Angaben von Tierschützern und Jägern häufig krank oder verletzt.
In einem Punkt sind sich beide Seiten einig: Die Katzen-Population in
Schleswig-Holstein sei zu groß. „Sinn hat nur die Kastration der Katzen“,
sagt Marcus Börner vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein.
Uneinig ist man sich über die Gründe, weshalb dies problematisch ist. Die
vielen Katzen fänden nicht genügend Nahrung, argumentieren die
Tierschützer. Die Katzen gefährdeten den Bestand anderer Tierarten,
fürchten die Jäger. In drei Phasen zwischen Oktober 2014 und September 2015
sollen Katzen nun eingefangen und kastriert oder sterilisiert werden. Die
Zeiträume sind so gelegt, dass möglichst keine trächtigen Tiere zum
Tierarzt gebracht werden.
Die Initiatoren fordern aber auch Tierhalter zum Mitdenken auf, denn
streunende Katzen stammen ursprünglich alle von in Haushalten lebenden
Freigängerkatzen ab. Den Katzenhaltern soll die Kastration finanziell
erleichtert werden, wenn sie die Kosten nicht selbst aufbringen können. Die
Tierärzte verpflichten sich, während der Laufzeit auf 25 Euro ihres
Honorars zu verzichten. Damit sinken die Kosten für die Kastration bei
einem weiblichen auf 75 Euro und auf 50 Euro bei einem männlichen Tier.
150.000 Euro stehen in einem landesweiten Fonds für das Projekt zur
Verfügung, weitere Mittel sollen eingeworben werden, heißt es vom
Umweltministerium. Außerdem wurde ein Sonderkonto für Privatspenden bei der
Tierärztekammer Schleswig Holstein eingerichtet.
Das Programm soll Tierschutzvereine und Tierheime entlasten, die bisher mit
der Problematik allein gelassen wurden. Bis Ende 2015 sollen 5.000 Katzen
kastriert werden.
Anschließend wird das Pilotprojekt evaluiert.
13 Oct 2014
## AUTOREN
Theresa Glöde
## TAGS
Jagd
Jagdgesetz
Katzen
Singvögel
Kastration
Tierschutz
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Biologie
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