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# taz.de -- Luftverkehrssteuer in Deutschland: Grundgesetz deckt Abkassieren
> Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Luftverkehrssteuer. Eine
> Normenkontrollklage aus Rheinland-Pfalz wurde abgewiesen.
Bild: Das Finanzamt steuert mit.
KARLSRUHE afp/dpa | Der Bund darf auf Flugtickets Steuern kassieren. Das
entsprechende Luftverkehrssteuergesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar,
wie am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied. Es
wies damit eine Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz ab. „Die
Vorschriften des Luftverkehrssteuergesetzes sind mit dem Grundgesetz
vereinbar“, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof am
Mittwoch in Karlsruhe.
Die Steuer gilt seit Anfang 2011. Sie beträgt je nach Entfernung 7,50 bis
42,18 Euro je Flugticket. Es gibt einige Ausnahmen, auch für
Zwischenlandungen und Umsteiger wird keine Steuer fällig.
Die Landesregierung in Mainz hatte argumentiert, die Steuer führe
insbesondere bei Kurz- und Billigflügen zu einer unverhältnismäßigen
Preissteigerung. Größter Flughafen in Rheinland-Pfalz ist Frankfurt-Hahn,
der insbesondere vom irischen Billigflieger Ryanair bedient wird. Der Bund
sei für die Steuer nicht zuständig, die angeblichen Umweltziele würden
nicht erreicht.
Das Bundesverfassungsgericht ließ die Bedenken nicht gelten. Der Bund sei
für Verkehrssteuern zuständig, alle Ausnahmen seien durch sachliche Gründe
gerechtfertigt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei von den Umweltzielen
der Steuer gerechtfertigt, urteilten die Richter.
Az: 1 BvF 3/11
5 Nov 2014
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Rheinland-Pfalz
Bundesverfassungsgericht
Frankfurter Flughafen
Mindestlohn
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