# taz.de -- Luftverkehrssteuer in Deutschland: Grundgesetz deckt Abkassieren | |
> Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Luftverkehrssteuer. Eine | |
> Normenkontrollklage aus Rheinland-Pfalz wurde abgewiesen. | |
Bild: Das Finanzamt steuert mit. | |
KARLSRUHE afp/dpa | Der Bund darf auf Flugtickets Steuern kassieren. Das | |
entsprechende Luftverkehrssteuergesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar, | |
wie am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied. Es | |
wies damit eine Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz ab. „Die | |
Vorschriften des Luftverkehrssteuergesetzes sind mit dem Grundgesetz | |
vereinbar“, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof am | |
Mittwoch in Karlsruhe. | |
Die Steuer gilt seit Anfang 2011. Sie beträgt je nach Entfernung 7,50 bis | |
42,18 Euro je Flugticket. Es gibt einige Ausnahmen, auch für | |
Zwischenlandungen und Umsteiger wird keine Steuer fällig. | |
Die Landesregierung in Mainz hatte argumentiert, die Steuer führe | |
insbesondere bei Kurz- und Billigflügen zu einer unverhältnismäßigen | |
Preissteigerung. Größter Flughafen in Rheinland-Pfalz ist Frankfurt-Hahn, | |
der insbesondere vom irischen Billigflieger Ryanair bedient wird. Der Bund | |
sei für die Steuer nicht zuständig, die angeblichen Umweltziele würden | |
nicht erreicht. | |
Das Bundesverfassungsgericht ließ die Bedenken nicht gelten. Der Bund sei | |
für Verkehrssteuern zuständig, alle Ausnahmen seien durch sachliche Gründe | |
gerechtfertigt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei von den Umweltzielen | |
der Steuer gerechtfertigt, urteilten die Richter. | |
Az: 1 BvF 3/11 | |
5 Nov 2014 | |
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