# taz.de -- Auktionen auf Ebay: Schnäppchenjäger sind im Recht | |
> Ein Ebay-Nutzer bot einen Euro für ein Auto – und kann auf mehrere | |
> tausend Euro Schadenersatz hoffen. Der Abbruch einer Auktion war nicht | |
> rechtens, entschied das BGH. | |
Bild: Wer eine Auktion startet, sollte sie auch zu Ende führen. | |
KARLSRUHE dpa | Wer eine laufende Internetauktion vorzeitig abbricht, muss | |
unter Umständen Schadenersatz zahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des | |
Bundesgerichtshofs (BGH). Die BGH-Richter gaben im Streit um ein | |
zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Online-Auktionsplattform Ebay am | |
Mittwoch dem Bieter recht. | |
Wegen der unrechtmäßig abgebrochenen Versteigerung hat der Bieter danach | |
Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verkäufer. Wie hoch dieser ausfällt, | |
muss nach Angeben des Käufer-Anwalts aber erst noch ermittelt werden. In | |
den Vorinstanzen war der Wert des Fahrzeugs auf 5.250 Euro beziffert | |
worden. | |
Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen im Mai 2012 auf der | |
Plattform angeboten. Als Mindestgebot setzte er einen Euro fest. Einige | |
Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4.200 Euro verkaufen | |
und zog sein Internet-Angebot zurück. Zu dem Zeitpunkt hatte jemand bei der | |
Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw geboten – das bis dahin | |
höchste Gebot. Der Bieter wollte daraufhin Schadenersatz in Höhe des Wertes | |
des Wagens. Er klagte und bekam in den Vorinstanzen recht. Er habe den | |
Wagen wirksam für einen Euro erworben, urteilte zuletzt das Thüringer | |
Oberlandesgericht in Jena. | |
Dieses Urteil bestätigte der BGH am Mittwoch. Der Kaufvertrag ist in den | |
Augen der Richter wirksam zustande gekommen. Der Vertrag sei nicht | |
sittenwidrig, hieß es. Es mache gerade den Reiz einer Internetauktion aus, | |
dass man dort „Schnäppchen“ machen könne. Der Verkäufer habe andererseits | |
ja auch die Chance, seine Waren teurer zu verkaufen als gedacht. | |
In der Verhandlung am Mittwochvormittag war von den Richter nicht in Frage | |
gestellt worden, dass die Verkaufsangebote auf einer Internetversteigerung | |
nur in ganz bestimmten Fällen zurückgezogen werden dürfen. Laut den | |
Bedingungen von Ebay gehört ein anderweitiger Verkauf wie im vorliegenden | |
Fall nicht dazu. | |
Daher sah Ebay vom Urteil des Bundesgerichtshofs seine bisherige | |
Geschäftspraxis ausdrücklich bestätigt. „Die Entscheidung des | |
Bundesgerichtshofs ist nicht überraschend“, erklärte das Unternehmen. | |
„Grundsätzlich gilt: Wenn man einen Artikel bei Ebay zum Verkauf einstellt, | |
erklärt man sich verbindlich zum Abschluss eines Vertrags bereit.“ Ebay | |
informiere über die Voraussetzungen für einen berechtigten Abbruch einer | |
Auktion „sehr deutlich – auch in dem Moment, in dem der Verkäufer den | |
Abbruch vornimmt“. | |
12 Nov 2014 | |
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