| # taz.de -- Auktionen auf Ebay: Schnäppchenjäger sind im Recht | |
| > Ein Ebay-Nutzer bot einen Euro für ein Auto – und kann auf mehrere | |
| > tausend Euro Schadenersatz hoffen. Der Abbruch einer Auktion war nicht | |
| > rechtens, entschied das BGH. | |
| Bild: Wer eine Auktion startet, sollte sie auch zu Ende führen. | |
| KARLSRUHE dpa | Wer eine laufende Internetauktion vorzeitig abbricht, muss | |
| unter Umständen Schadenersatz zahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des | |
| Bundesgerichtshofs (BGH). Die BGH-Richter gaben im Streit um ein | |
| zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Online-Auktionsplattform Ebay am | |
| Mittwoch dem Bieter recht. | |
| Wegen der unrechtmäßig abgebrochenen Versteigerung hat der Bieter danach | |
| Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verkäufer. Wie hoch dieser ausfällt, | |
| muss nach Angeben des Käufer-Anwalts aber erst noch ermittelt werden. In | |
| den Vorinstanzen war der Wert des Fahrzeugs auf 5.250 Euro beziffert | |
| worden. | |
| Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen im Mai 2012 auf der | |
| Plattform angeboten. Als Mindestgebot setzte er einen Euro fest. Einige | |
| Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4.200 Euro verkaufen | |
| und zog sein Internet-Angebot zurück. Zu dem Zeitpunkt hatte jemand bei der | |
| Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw geboten – das bis dahin | |
| höchste Gebot. Der Bieter wollte daraufhin Schadenersatz in Höhe des Wertes | |
| des Wagens. Er klagte und bekam in den Vorinstanzen recht. Er habe den | |
| Wagen wirksam für einen Euro erworben, urteilte zuletzt das Thüringer | |
| Oberlandesgericht in Jena. | |
| Dieses Urteil bestätigte der BGH am Mittwoch. Der Kaufvertrag ist in den | |
| Augen der Richter wirksam zustande gekommen. Der Vertrag sei nicht | |
| sittenwidrig, hieß es. Es mache gerade den Reiz einer Internetauktion aus, | |
| dass man dort „Schnäppchen“ machen könne. Der Verkäufer habe andererseits | |
| ja auch die Chance, seine Waren teurer zu verkaufen als gedacht. | |
| In der Verhandlung am Mittwochvormittag war von den Richter nicht in Frage | |
| gestellt worden, dass die Verkaufsangebote auf einer Internetversteigerung | |
| nur in ganz bestimmten Fällen zurückgezogen werden dürfen. Laut den | |
| Bedingungen von Ebay gehört ein anderweitiger Verkauf wie im vorliegenden | |
| Fall nicht dazu. | |
| Daher sah Ebay vom Urteil des Bundesgerichtshofs seine bisherige | |
| Geschäftspraxis ausdrücklich bestätigt. „Die Entscheidung des | |
| Bundesgerichtshofs ist nicht überraschend“, erklärte das Unternehmen. | |
| „Grundsätzlich gilt: Wenn man einen Artikel bei Ebay zum Verkauf einstellt, | |
| erklärt man sich verbindlich zum Abschluss eines Vertrags bereit.“ Ebay | |
| informiere über die Voraussetzungen für einen berechtigten Abbruch einer | |
| Auktion „sehr deutlich – auch in dem Moment, in dem der Verkäufer den | |
| Abbruch vornimmt“. | |
| 12 Nov 2014 | |
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