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# taz.de -- Urteil des Kunstrückgabebeirats: Beethoven bleibt in Wien
> Von den Nazis geraubt, dann restituiert: Ein Kunstrückgabebeirat in Wien
> entschied nun über Gustav Klimts Beethoven-Fries.
Bild: Besucher schauen sich den Beethovenfries in der Wiener Secession an.
WIEN taz | Der Beethovenfries bleibt in Wien. Das berühmte, von Gustav
Klimt für eine große Beethoven-Ausstellung 1902 geschaffene Wandgemälde
wurde dem jüdischen Eigentümer nicht abgepresst, urteilte am Freitag der
Kunstrückgabebeirat in Wien. Dieses aus acht unabhängigen Expertinnen und
Experten zusammengesetzte Gremium entschied einstimmig zugunsten der
Republik, wies aber darauf hin, dass sich die österreichischen Behörden
nach 1945 gegenüber der Eigentümerfamilie Lederer „in schäbiger Weise
verhalten hat“.
Der 34 Meter lange Bilderzyklus ziert die Wände eines Untergeschosses in
der Wiener Secession. Für diese Räume wurde er einst auch geschaffen.
Clemens Jabloner, der Vorsitzende des Kunstrückgabebeirats, betonte, dass
dieser Fall besonders kompliziert gewesen sei. Das war er in der Tat.
Der Fries, der als ein Hauptwerk des Jugendstils gilt, war von den Nazis
geraubt und nach dem Krieg an die Familie Lederer restituiert worden. Dann
wurde er – auf Wunsch des Eigentümers – unter Denkmalschutz gestellt und
damit mit einem Ausfuhrverbot belegt. Die Ansprüche der Erben von Erich
Lederer hingen jetzt von der Beurteilung ab, ob dieses Ausfuhrverbot von
der Republik als Druckmittel benutzt wurde gegen Erich Lederer.
## Den Eigentümer genervt
Unbestritten ist, dass das in den Nachkriegsjahren der Fall war. Der
amtlichen Korrespondenz ist zu entnehmen, dass Erich Lederer so lange
genervt werden sollte, bis er einem Verzicht auf seine Ansprüche zustimmte.
Lederer lebte in der Schweiz. Das Ausfuhrverbot war auch 1972 noch
aufrecht, als der sozialdemokratische Bundeskanzler Bruno Kreisky einen
Vorstoß unternahm, den Fries zu einem fairen Preis anzukaufen.
Es wurden mehrere Gutachten eingeholt, die den Wert des Kunstwerks auf fünf
bis 25 Millionen Schilling schätzten. Man einigte sich schließlich auf eine
Million US-Dollar – umgerechnet 15 Millionen Schilling. Wolf Frühauf,
damals Sektionschef im Wissenschaftsministerium, erinnert sich an
„Gespräche in einer heiteren und entspannten, ja geradezu amikalen
Atmosphäre“, als er Ministerin Hertha Firnberg bei einem Besuch bei Lederer
in Genf begleitete.
Der Schweizer Anwalt Marc Weber, der einen Teil der Erbengemeinschaft
vertritt, findet die Entscheidung „juristisch nicht haltbar“. Nachprüfbar
ist die Begründung nicht, da die Beratungen und das Aktenstudium
vertraulich stattfanden und nicht im Detail veröffentlicht werden.
Eine Berufungsmöglichkeit in Österreich gibt es nicht. Weber will sich
daher an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden und
allenfalls sein Glück an einem Gericht in den USA versuchen.
8 Mar 2015
## AUTOREN
Ralf Leonhard
## TAGS
Raubkunst
NS-Raubkunst
Kunst
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