# taz.de -- Prozess um Mord an Freiburger Studentin: Lebenslange Haft für Huss… | |
> Das Landgericht Freiburg befindet Hussein K. im Fall des Mordes an einer | |
> Studentin für schuldig. Das Urteil: eine lebenslange Freiheitsstrafe. | |
Bild: Der Angeklagte Hussein K. im Gerichtsaal in Freiburg | |
FREIBURG dpa | Ein junger Mann kommt als Flüchtling nach Deutschland und | |
begeht ein grausames Sexualverbrechen – nun ist Hussein K. als Mörder von | |
Maria L. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg | |
sprach ihn am Donnerstag der besonders schweren Vergewaltigung und des | |
Mordes an der 19-Jährigen für schuldig und ordnete Sicherungsverwahrung an. | |
Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine | |
vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der | |
Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Zuschauer im voll besetzten | |
Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs. | |
K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer | |
Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach | |
vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses | |
Dreisam abgelegt. Sie ertrank. Laut Gerichtsmedizin dauerte ihr Sterben im | |
Wasser wohl mindestens eine Stunde. „Er wusste, dass sie noch lebte, als er | |
sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste“, | |
sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung. | |
Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach | |
Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger | |
Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur | |
Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er | |
mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung | |
nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Der Angeklagte war sieben Wochen nach | |
dem Mord festgenommen worden. | |
Das Gericht folgte hinsichtlich des Alters und des Strafmaßes den Anträgen | |
von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß | |
genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt. | |
Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das | |
arglose Mädchen vom Rad stieß. Zudem sei er bekifft und betrunken gewesen. | |
Das Würgen und die Vergewaltigung hatte er zugegeben, weitere Details zum | |
Hergang der Tat waren ihm so gut wie nicht zu entlocken. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben | |
eine Woche Zeit, Revision einzulegen. | |
22 Mar 2018 | |
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