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# taz.de -- Pressefreiheit: Klage gegen Bremer Gerichtspräsidenten
> Dürfen Behörden die Medien willkürlich ungleich informieren? Weil sich
> die Bremer Gerichtspräsidenten mit Eile und Urlaub herausredeten, will
> die taz nun den Verstoß vom Verwaltungsgericht festgestellt wissen.
Bild: Verstießen die Bremer Gerichtspräsidenten gegen das Grundgesetz? Das mu…
BREMEN taz | Die Präsidenten der Bremischen Gerichte haben der taz keine
Wahl der Waffen gelassen: Nun geht es zum Duell vor dem Verwaltungsgericht.
Gilt das Grundgesetz auch für Gerichtspräsidenten, die eilig in Urlaub
fahren wollen? Das ist die Frage. "Das Vorgehen der Präsidentinnen und
Präsidenten der Bremer Obergerichte, der Generalstaatsanwältin sowie des
Leiters der Justizvollzugsanstalt waren allein dem Zeitdruck geschuldet",
hatten sie dem taz-Anwalt Johannes Eisenberg mitgeteilt, als der sich
beschwerte, sie hätten gegen Grundrechte verstoßen.
Eisenberg lässt sich so nicht abspeisen. "Wenn ausgerechnet diese meinen,
wenn sie in eigener Sache tätig werden, sich nicht mehr an die Verfassung
halten zu müssen und nach Gutdünken ein bestimmtes Medium, das ihnen
verspricht, nach dem Munde zu schreiben, zu bevorzugen, zeigt das ein
grobes Missverstehen der Pflichten dieser Leute und birgt
Wiederholungsgefahr in sich", begründete er die Klage.
Zum Hintergrund: Die sieben Präsidenten von Bremer Obergerichten und die
Generalstaatsanwältin hatten einen Pressetermin mit dem Weser Kurier
verabredet, um offiziell gegen die drohenden Personalkürzungen zu
protestieren. Diese seien "unverantwortlich" und von "Anlass zur höchsten
Sorge", war im Weser Kurier am 31. August zu lesen.
Warum waren andere Bremer Medien zu dem Pressetermin nicht eingeladen
worden? Kann es sein, dass sie die Rechtslage nicht kennen? Dazu hatte das
Bremer Verwaltungsgericht bereits 1997 zu Gunsten der taz in einem
Rechtsstreit mit dem damaligen Bremer Innensenator Ralf Borttscheller
(CDU), der die taz von einem Hintergrundgespräch ausgeschlossen hatte,
festgestellt:
"Die öffentliche Hand hat alle Presseorgane nach Zeitpunkt, Umfang und
Inhalt ihrer Auskünfte strikt gleich zubehandeln". Dazu sei die Behörde
verpflichtet durch das Grundgesetz Art. 3. In einem Brief forderte der
taz-Anwalt die Richter auf, einzuräumen, dass sie dagegen verstoßen hätten.
Andernfalls würde sich "die Frage stellen können, ob bei Ihnen die
Verfassungsmäßigkeit von Verwaltungshandeln und dessen Kontrolle in guten
Händen ist."
In ihrer Antwort verwiesen die Gerichtspräsidenten auf die Urlaubskalender
und verbaten sich "Äußerungen, die unsere Integrität in Zweifel ziehen".
Die Gerichtspräsidenten werden in dem Rechtsstreit durch ihren Dienstherren
vertreten, den Justizsenator. Ironie der Geschichte: Für die Klage
zuständig ist dieselbe Kammer, die 1997 den Innensenator an das Grundgesetz
erinnerte. Dass die Geschichte mit dem Urlaub eine Ausrede ist, zeigt ein
Blick auf die Termine:
Am 22. August hatten die Gerichtspräsidenten von den Kürzungen erfahren, am
25. fand die Pressekonferenz mit dem Weser Kurier statt, am 26. ein
Fototermin. Am 31. August druckte der Weser Kurier, was die
Gerichtspräsidenten berichtet hatten. Keiner der sieben beteiligten
Justiz-Verantwortlichen hatte in dieser Woche seine PressesprecherIn
gebeten, mal eben die Mailliste der Ansprechpartner der Presse
herüberzureichen.
23 Sep 2011
## AUTOREN
Klaus Wolschner
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Kommentar Taz-Prozess in Bremen: Worum es der taz geht
Wir klagen ungern gegen den Bremer Justizsenator Martin Günthner. Aber er
hatte seine Gerichtspräsidenten nicht im Griff und nun ist er als
Dienstherr mitgefangen.
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