# taz.de -- Kommentar Taz-Prozess in Bremen: Worum es der taz geht | |
> Wir klagen ungern gegen den Bremer Justizsenator Martin Günthner. Aber er | |
> hatte seine Gerichtspräsidenten nicht im Griff und nun ist er als | |
> Dienstherr mitgefangen. | |
Bild: Verstießen die Bremer Gerichtspräsidenten gegen das Grundgesetz? Das mu… | |
Eigentlich ist er ein netter Mensch, der Bremer Justizsenator Martin | |
Günthner. Bis vor wenigen Jahren, als Juso-Vorsitzender in Bremerhaven, | |
leistete sich hin und wieder eine freche Zunge. Eben ein | |
Kommunikationsfachmann, 35 Jahre jung. | |
Um es direkt zu sagen: Wir klagen ungern gegen ihn. Aber er hatte seine | |
Gerichtspräsidenten nicht im Griff und nun ist er als Dienstherr | |
mitgefangen. Die Bremer Gerichtspräsidenten wollten gegen ihren Senator | |
protestieren, der ihnen zu wenig Personal gibt, und nun muss ausgerechnet | |
der den Kopf hinhalten, weil sie es an der grundgesetzlich gebotenen | |
Gleichbehandlung der Presse haben mangeln lassen. | |
Nun könnte der Justizsenator das tun, was die Gerichtspräsidenten | |
verweigerten, nämlich einfach mitteilen: Sorry, war ein Fehler, wenn die | |
Gerichtspräsidenten noch mal gegen mich protestieren, müssen sie das auf | |
einer großen öffentlichen Pressekonferenz tun, und die Gerichtspräsidenten | |
anweisen, in Zukunft das Grundgesetz zu beachten. Wir, die Kläger, wären | |
damit klaglos gestellt. | |
Will er sich als Justizsenator hinter seine Gerichtspräsidenten stellen, | |
wie sich das für einen ordentlichen Dienstherr gehört, dann muss er es auf | |
die Klage ankommen lassen. "Seine" Verwaltungsrichter müssen dann | |
entscheiden, ob das, was sie für den Innensenator als Recht gesprochen | |
haben, auch für ihre Dienstvorgesetzten gilt. | |
Viel Vergnügen! | |
23 Sep 2011 | |
## AUTOREN | |
Klaus Wolschner | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Pressefreiheit: Klage gegen Bremer Gerichtspräsidenten | |
Dürfen Behörden die Medien willkürlich ungleich informieren? Weil sich die | |
Bremer Gerichtspräsidenten mit Eile und Urlaub herausredeten, will die taz | |
nun den Verstoß vom Verwaltungsgericht festgestellt wissen. |