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# taz.de -- Kommentar Taz-Prozess in Bremen: Worum es der taz geht
> Wir klagen ungern gegen den Bremer Justizsenator Martin Günthner. Aber er
> hatte seine Gerichtspräsidenten nicht im Griff und nun ist er als
> Dienstherr mitgefangen.
Bild: Verstießen die Bremer Gerichtspräsidenten gegen das Grundgesetz? Das mu…
Eigentlich ist er ein netter Mensch, der Bremer Justizsenator Martin
Günthner. Bis vor wenigen Jahren, als Juso-Vorsitzender in Bremerhaven,
leistete sich hin und wieder eine freche Zunge. Eben ein
Kommunikationsfachmann, 35 Jahre jung.
Um es direkt zu sagen: Wir klagen ungern gegen ihn. Aber er hatte seine
Gerichtspräsidenten nicht im Griff und nun ist er als Dienstherr
mitgefangen. Die Bremer Gerichtspräsidenten wollten gegen ihren Senator
protestieren, der ihnen zu wenig Personal gibt, und nun muss ausgerechnet
der den Kopf hinhalten, weil sie es an der grundgesetzlich gebotenen
Gleichbehandlung der Presse haben mangeln lassen.
Nun könnte der Justizsenator das tun, was die Gerichtspräsidenten
verweigerten, nämlich einfach mitteilen: Sorry, war ein Fehler, wenn die
Gerichtspräsidenten noch mal gegen mich protestieren, müssen sie das auf
einer großen öffentlichen Pressekonferenz tun, und die Gerichtspräsidenten
anweisen, in Zukunft das Grundgesetz zu beachten. Wir, die Kläger, wären
damit klaglos gestellt.
Will er sich als Justizsenator hinter seine Gerichtspräsidenten stellen,
wie sich das für einen ordentlichen Dienstherr gehört, dann muss er es auf
die Klage ankommen lassen. "Seine" Verwaltungsrichter müssen dann
entscheiden, ob das, was sie für den Innensenator als Recht gesprochen
haben, auch für ihre Dienstvorgesetzten gilt.
Viel Vergnügen!
23 Sep 2011
## AUTOREN
Klaus Wolschner
## ARTIKEL ZUM THEMA
Pressefreiheit: Klage gegen Bremer Gerichtspräsidenten
Dürfen Behörden die Medien willkürlich ungleich informieren? Weil sich die
Bremer Gerichtspräsidenten mit Eile und Urlaub herausredeten, will die taz
nun den Verstoß vom Verwaltungsgericht festgestellt wissen.
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