Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Keine Räumung: Flüchtlinge dürfen vorerst bleiben
> Erneut hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass der Bezirk
> die von Flüchtlingen bewohnte Gerhart-Hauptmann-Schule vorerst nicht
> räumen darf.
Die Flüchtlinge, die in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in
Berlin-Kreuzberg leben, müssen vorerst nicht mit einer Räumung durch die
Polizei rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag in einem
Eilverfahren entschieden. Es handele sich nicht um eine gewöhnliche
Besetzung, da der Bezirk die Nutzung zunächst gestattet habe, argumentierte
das Gericht unter anderem. Eine Räumung müsse deshalb zunächst auf
zivilrechtlichem Weg veranlasst werden. (Az.: VG 1 L 84.15)
Das ehemalige Schulgebäude wird seit Ende 2012 mit Duldung des Bezirks von
Flüchtlingen bewohnt. Im Zusammenhang mit dem sogenannten "Einigungspapier
Oranienplatz" zogen im Mai 2014 die meisten Bewohner der besetzten Schule
in andere Unterkünfte um. Einige Flüchtlinge blieben jedoch in dem Gebäude.
Nach mehrtägigen Protesten gegen eine zwangsweise Räumung gestattete der
Bezirk den verbliebenen Flüchtlingen im Juli 2014 übergangsweise die
Nutzung von Teilen der Schule.
Im Oktober 2014 erklärte der Bezirk, dass eine weitere Nutzung des Gebäudes
nicht länger möglich sei. Im Februar 2015 wurden die Flüchtlinge vom Bezirk
aufgefordert, das Haus zu verlassen. Eine Zwangsräumung wurde ebenfalls
angedroht mit der Begründung, dass eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit vorliege, weil die Schule in öffentlichem Eigentum ohne
Genehmigung zweckwidrig genutzt werde.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts darf eine Räumung vorerst
nicht vollzogen werden. Die Rechtmäßigkeit der Anordnung sei zweifelhaft.
Es sei fraglich, ob das Bezirksamt hier ordnungsrechtlich zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit habe einschreiten dürfen, argumentierte das
Gericht. Das ehemalige Schulgebäude sei keine öffentliche Einrichtung mehr
und diene keinem unmittelbaren öffentlichen Zweck.
Zudem verwies das Gericht darauf, dass der Bezirk selbst mit einer
vertraglichen Vereinbarung den Aufenthalt im Gebäude erlaubt habe. Daher
sei eine zivilgerichtliche Klärung vorrangig. Das Bezirksamt habe aber
keine entsprechenden Schritte zur Räumung auf dem Zivilrechtsweg
unternommen, obwohl ihm dies ohne weiteres möglich gewesen wäre.
Da die Bewohner dem Bezirksamt bekannt seien, unterscheide sich die
Situation hier wesentlich von "gewöhnlichen Hausbesetzungen", hieß es
weiter. Das rein fiskalische Eigentum der öffentlichen Verwaltung genieße
keine besondere Privilegierung. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (epd)
22 May 2015
## TAGS
Gerhart-Hauptmann-Schule
Flüchtlinge
## ARTIKEL ZUM THEMA
Baupläne für besetzte Schule in Berlin: Echter Kreuzberger Mikrokosmos
Trotz Quotierung für alles Mögliche stoßen die Pläne für das Wohnprojekt in
der Hauptmann-Schule auf Kritik. Eine Bürgerbeteiligung wird nachgeholt.
Besetzte Flüchtlingsschule in Berlin: Kampf hinter verschlossenen Türen
Noch immer harren 24 Geflüchtete in der Gerhart-Hauptmann-Schule in
Kreuzberg aus. Der Bezirk würde sie gern loswerden. Doch das müsste nicht
sein.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.