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# taz.de -- Flüchtlingspolitik: Berlin macht das Bleiben schwer
> Ein Bleiberecht zu bekommen wird für viele Flüchtlinge so gut wie
> unmöglich: Asylbewerber sollen von der Altfallregelung ausgeschlossen
> werden, die anderen müssen höhere Einkommen vorweisen.
Bild: Schlechte Aussichten für Migranten in der Berliner Ausländerbehörde
In Berlin wird es für langjährig in Deutschland lebende, aber nur geduldete
und von Ausweisung bedrohte Flüchtlinge wieder schwerer, ein Bleiberecht zu
bekommen. Zwar eröffnet seit Ende August ein Gesetz diesen Altfällen einen
Weg zum Bleiberecht. Aber die Weisung der Verwaltung, wie das neue Gesetz
praktisch ausgeführt wird, macht vieles wieder zunichte.
So fallen in Berlin lebende Asylbewerber, deren Verfahren sich schon über
Jahre hinzieht, plötzlich aus der Zielgruppe heraus. Sie können keinen
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der neuen Bleiberegelung mehr stellen.
Auch abgelehnte Asylbewerber, die sich mit Duldung weiter in der Stadt
aufhalten, können keinen Antrag mehr stellen, wenn ihr Asylbegehren vor
Gericht als "offensichtlich unbegründet" abgeschmettert wurde. Zudem gilt
für alle, die ein Bleiberecht beantragen: Sie müssen nun höhere Einkommen
nachweisen als in den vorher geltenden Vorschriften, die die Innenminister
im vergangenen November festgelegt hatten. Mit diesen Regelungen geht der
rot-rote Senat hinter die Ausführungsvorschriften anderer Bundesländer
zurück. In Niedersachen und Hessen etwa, wo die CDU den Ton angibt, können
Asylbewerber einen Antrag auf Bleiberecht stellen.
"Die jetzigen Vorgaben sind eine grobe Verschlechterung für die
Betroffenen", sagt Jens-Uwe Thomas vom Berliner Flüchtlingsrat. Die
Flüchtlingsorganisationen sind deshalb so irritiert, weil Innensenator
Ehrhardt Körting (SPD) sich im Ringen um ein Bleiberecht als Vorkämpfer
einer großzügigen Regelung präsentiert hatte. Körting aber ist auch
oberster Dienstherr der Ausländerbehörde, die die Ausführungsvorschriften
erarbeitete. "Wir sehen da eine große Diskrepanz zwischen dem, was gesagt
und dem was getan wird", sagt Thomas. "Wir fragen uns, ob das politisch
gewollt ist."
Auf einer Veranstaltung vom "Berliner Bündnis für eine
Bleiberechtsregelung" am Mittwochabend in der Kreuzberger
Heilig-Kreuz-Kirche rechtfertigte Körting die rigide Haltung seiner
Verwaltung: "Jemand, der im Asylverfahren steht, ist nicht
ausreisepflichtig. Damit fällt er nicht unter die Bleiberechtsregelung",
sagte er. Er versprach jedoch zu prüfen, ob den Beamten hier nicht ein
Interpretationsfehler unterlaufen ist. Denn im Gegensatz zur Berliner
Weisung macht das neue Bundesgesetz keinen Unterschied, mit welchem
Aufenthaltsstatus jemand seit Jahren darauf wartet, hier leben zu dürfen.
Der Flüchtlingsrat fordert nun eine parlamentarische Aufarbeitung der
bisherigen Praxis im Umgang mit dem Bleiberecht. Seit die Innenminister
letzten November eine Altfallregelung beschlossen, haben in Berlin 3.098
Einzelpersonen oder Familien einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
gestellt. Bisher wurden 583 Anträge bewilligt und 466 abgelehnt. Das sind
weit weniger Anerkennungen, als auch Körting letztes Jahr noch für möglich
hielt.
21 Sep 2007
## AUTOREN
Waltraud Schwab
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Kommentar: Die Behörde bleibt sich treu
Das Berliner Ausländeramt tut sich mal wieder mit strenger
Gesetzesauslegung hervor.
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