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# taz.de -- Kommentar: Die Behörde bleibt sich treu
> Das Berliner Ausländeramt tut sich mal wieder mit strenger
> Gesetzesauslegung hervor.
Bild: Schlechte Aussichten für Migranten in der Berliner Ausländerbehörde
Das haben sich Flüchtlingsinitiativen nicht träumen lassen: Der rot-rote
Senat stellt sich als Hardliner in Sachen Bleiberecht heraus. Ausgerechnet
Asylsuchende schließt man als Anwärter auf das Bleiberecht aus. Und dies in
einer Stadt, in der sich die Gerichtsverfahren bei Asylbegehren jahrelang
hinziehen. Bei all jenen geduldeten und fast ewig in Berlin lebenden
Flüchtlingen aber, die einen Antrag stellen können, schraubt man die Hürden
hoch. Verlangt wird, dass sie höhere Einkommen als die Hartz-IV-Sätze
nachweisen, um anerkannt zu werden.
Es ist nicht notwendig, hier das Drama neu ausmalen, das ein jahrelanges
Leben im Asylbewerberheim mit abgesenkter Sozialhilfe, ohne arbeiten oder
studieren zu dürfen, bedeutet. Aber sauer werden darf man schon. Man muss
es sogar.
Denn am Ende eines langen, gesellschaftlichen Bemühens um ein Bleiberecht
für diese Menschen, die in der Warteschleife hängen geblieben sind, wird
die Minimallösung, die das neue Bleiberechtsgesetz vorsieht, von der
Ausländerbehörde wieder mehrfach torpediert. Die einen dürfen gar keinen
Antrag stellen; die anderen sollen im jobarmen Berlin eine Arbeit finden,
die sie besser als Hartz IV finanziert - nachdem man ihnen jahrelang
verboten hat zu arbeiten. Das alles offenbart die ideologische
Doppelzüngigkeit der Ausländerbehörde.
21 Sep 2007
## AUTOREN
Waltraud Schwab
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Ein Bleiberecht zu bekommen wird für viele Flüchtlinge so gut wie
unmöglich: Asylbewerber sollen von der Altfallregelung ausgeschlossen
werden, die anderen müssen höhere Einkommen vorweisen.
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